Warm Anziehen!


Noch am 25.07.24 erklärte der Kämmerer zu den Halbjahreszahlen 30.06.2024:


Fazit:

 Auf Basis der Zahlen zum 30. Juni 2024 scheint der Haushaltsausgleich gesichert.

Ein Nachtragshaushalt ist aus derzeitiger Sicht nicht notwendig.

 

Keine 8 Wochen später ist dies Schall und Rauch.

Dass nach der Erhöhung der Grundsteuer um 24 % in 2024 bereits in 2025 die nächste Erhöhung ansteht, hatten wir bereits in unserem Artikel „Alternativlos“ am 09.08.24 prognostiziert. Die aus der Änderung des Grundsteuermessbetrages folgende Erhöhung der Grundsteuer wird für 2025 erst einmal mitgenommen. 
Vergessen die Behauptung der Politik, dass man durch die neue Berechnung des Grundstückswertes nicht auf Mehreinnahmen schiele, sondern eine einnahmenneutrale, gerechtere Besteuerung erzielen wolle. Ob die Hebesätze dann für 2026 gesenkt werden, soll in den Haushaltsberatungen 2026 entschieden werden. Wie wahrscheinlich das ist, mag jeder für sich selbst beurteilen.

Doch bis zu diesem Geldregen durch höhere Grundsteuer in 2025 wird es die Stadt Alzenau leider nicht schaffen. 

Daher muß eine sofortige Haushaltssperre her, um „den Haushaltsausgleich bis Jahresende gewährleisten zu können“. 

„Die Entscheidung sei unabweisbar“  (früher: alternativlos).

 Wir-Buerger erinnern daran, dass

die Gewerbesteuern 2022 um EUR 5,4 Mio. höher als geplant eingenommen wurden,

die Gewerbesteuer in 2023 um EUR 4 Mio. nochmals höher lagen,

die Kanalgebühren in 2024 um ca. 30 % erhöht wurden,

die Grundsteuer in 2024 um 24 % erhöht wurde,

der Gewerbesteuerhebesatz in 2024 erhöht wurde,

KiTa-Gebühren in immer kürzeren Abständen erhöht wurden


und trotzdem kommen Bürgermeister und Stadtrat nicht mit dem Geld aus.

Alzenauer Bürger können daher einem historischen Ereignis beiwohnen, wenn am 19.09.24 im HuF eine einst reiche Stadt Alzenau erstmals eine Haushaltssperre ausruft.

Wie schnell doch das Laub von den Bäumen fällt und die Heiterkeit des Alzenauer Stadtfestes verblasst ist. 

 

Beim Geschäftsgebaren unserer Stadtvertreter bei den Kommunalabgaben erinnern wir uns an einen Hit aus den 80ern:

Herwig Mitteregger (Spliff), „Immer mehr, immer mehr, immer mehr“


15.09.2024

News 23.08.2024

Wer soll das bezahlen? Teil 2

Fortsetzung zum Thema Windkraft Artikel vom 10.07.2024

Im ersten Teil haben wir aufgezeigt, welche finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Investition von EUR 90 Mio. in einen Windpark beachten muß. Damals wie heute liegt trotz mehrfacher Nachfrage kein Finanzierungskonzept der Kommunen vor. 

Lediglich ein Alzenauer Stadtratsmitglied erklärte uns, dass man sich dabei bewusst alle Optionen offenhalten wolle

Alle Optionen ?

Also, den schnellen EURO verdienen oder kommunal finanzieren?

Im März 2024 ist der britische Energieversorger Octopus Energy zu 50 % in die Projektentwicklungsgesellschaft Lintas eingestiegen. Neben der E-on Tochter EVA sollen damit zwei international agierende Energiekonzerne zusammen 50 % des Windparks  Am Sülzert erhalten. Eine Finanzierung über EUR 90 Mio. dürfte für beide Konzerne normales Tagesgeschäft sein. Doch gilt: „Wer finanziert, kassiert“.

Wenn beide Konzerne nur mit 50 % beteiligt sind, werden sie auch nur 50 % finanzieren.

Eine (offen gehaltene) Option wäre daher, den gesamten Windpark beiden Energiekonzernen zu überlassen oder an andere Finanzinvestoren zu verkaufen. Die Kommunen könnten dann risikolos die Pachten vereinnahmen und zusätzlich den anteiligen Projektgewinn einstecken. Die Pacht mittels „Vorauspacht“ cashen, hieße für beide Kommunen, ein Geldregen in den Stadtsäckel von jeweils EUR 3,2 Mio. bei erfolgreichem Projektabschluss.

Für die Bürger hieße das aber auch, dass mit diesem Geld Alles abgegolten ist:

Landschaftsbild, Zerstörte Waldgebiete, keine Bürgerbeteiligung, kein Bürgerstrom.


Wir-Buerger glauben nicht, dass ein vollständiger Verkauf des Windparks an internationale Investoren in der Bürgerschaft (Alzenau und Freigericht) konsensfähig ist.

Also doch zumindest hälftig kommunal finanzieren?

Auch wenn die Protagonisten noch kein Konzept haben, so sind Fremdfinanzierungen zwischen 70 und 80 % der Investitionssumme üblich. 

Das heißt aber auch, dass aus 70 – 80 % der Investition kaum oder nur geringe Erlöse fließen, da der Löwenanteil an die Finanzierer in Form von Zins und Tilgung fließt.

Auf der Info-Veranstaltung am 18.04.2024 wurde seitens der Projektierer erklärt:


Wenn wir von ca. 80 Millionen Euro Gesamtkosten ausgehen, die wir uns von einer Bank leihen müssen, dann werden die Kommunen, die Bürger und wir – Lintas/Land und Forst – etwa zehn Millionen an Eigenkapital auf den Tisch legen müssen. 


Seriöse Finanzberater würden einem Anleger niemals vorschlagen „auf Pump“ Anteile an derart spekulativen Investments zu kaufen, sondern allenfalls vorhandenes Eigenkapital zu investieren.

Das Ziel der Stadt Alzenau sollte daher sein, die benötigten Mittel nicht mit Krediten zu finanzieren, sondern aus vorhandenem (Eigen-)Kapital.

Doch woher nehmen und nicht stehlen?

Wer würde ein Landesgartenschaugelände für EUR 5 Mio. kaufen?

Vielleicht ein Kino mit Bistro?

Oder ein Gasthaus mit Veranstaltungsräumen in bester Lage?   

Ein Felsgrundstück mit bester Verkehrsanbindung an den ÖPNV?

Unrealistisch!

Wie wäre es dagegen mit einem Minderheitsanteil an einer Gesellschaft des ehemaligen Kraftwerksbetreibers E-on?

Zwischen 200 und 300 TEURO flossen in der Vergangenheit aus dieser Beteiligung in die Stadtwerke zur Verringerung der dort chronischen Verluste. Aus dem Geschäftsjahr 2023 hätten sogar ca. 400 TEURO an die Stadt fließen können, hätte die Gesellschaft den Bilanzgewinn vollständig und nicht nur mit 50 % ausgeschüttet (vgl. dazu demnächst unser Bericht zur Bürgerfragestunde vom 25.07.2024).

Wozu die Stadt Alzenau die Minderheitsbeteiligung benötigt bzw. welchen besonderen Nutzen Alzenauer Bürger haben, ist nicht ersichtlich.

Im Main-Echo war am 29.01.2024 zu lesen, dass 

Im Tarif EVA Online sind seit 1. Januar 2023 38,56 Cent pro kWh und ein Grundpreis von 72,09 Euro im Jahr fällig. Damit gehören EVA zusammen mit der EMB in Miltenberg zu den teuersten Anbietern in der Region.

https://www.main-echo.de/region/stadt-kreis-aschaffenburg/stadtwerke-aschaffenburg-erhoehen-strompreis-art-8149813


8 Alzenauer Bürger sitzen im Aufsichtsrat dieser 17 Mitarbeiter-Gesellschaft. 

Bei einer Kapitalrendite aus Windenergie von 5 %, würden 200 TEURO Überschuss ein Beteiligungskapital von EUR 4 Mio. bedeuten. Mit welchem Wert die Stadt den Minderheitsanteil an der EVA bewertet ist nicht bekannt.  

Zusammen mit der angestrebten Vorauspacht von EUR 2,5 Mio. und einem einmaligen Projektgewinn von 700 TEURO (nach Einzahlung von 250 TEURO in die Gesellschaft) könnte damit ein anteiliges Eigenkapital von über EUR 7 Mio. generiert werden.  

 

Doch bevor all diese Varianten von Finanzexperten in ein Gesamtfinanzkonzept gegossen werden, muß zunächst die Frage beantwortet werden:

 

Rechnet sich das alles überhaupt?

 

Solange keine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegt, können keine verbindlichen Entscheidungen getroffen werden. Dass ein Windpark keine Lizenz zum Geldverdienen ist, mussten schon viele Glücksritter schmerzhaft erfahren.  

Zum einen ist entscheidend, welcher Strompreis ür die Anlage gesichert werden kann? Schon wenige Cent hoch oder runter können über Gewinn oder Verlust dieser Anlage entscheiden, wie selbst Lintas einräumen mußte.

 

Und am Ende steht die Frage, wie bläst der Wind Am Sülzert?

 

Denn schon Bob Dylan wußte:

„The answer my friend, is blowing in the wind”

 
23.08.2024

News 09.08.2024

Alternativlos?

Allen Alzenauer Bürgern, die eine Immobilie in unserer Stadt haben, ist kürzlich der neue Grundsteuerbescheid für 2024 hereingeflattert. Alle Alzenauer Mieter werden davon spätestens im Rahmen der nächsten Nebenkostenabrechnung erfahren.  

 

Unterm Strich steigt die Grundsteuer bei Wohnimmobilien um 24 %.

 

Das war bekannt, seit der Stadtrat die Anhebung des Grundsteuerhebesatzes rückwirkend zum 01.01.2024 von 380 auf 470 beschlossen hatte.

 

Interessant ist allerdings die Begründung dafür, dass die Grundsteuer erhöht werden mußte.

 

Schuld daran habe zum Einen

 

die Erhöhung der Kreisumlage um 21,2 %

 

und zum Anderen

 

der Tarifabschluss um 16 %.

 

Doch halt. 

Das hatten Wir-Buerger in der Haushaltssatzung 2024 anders in Erinnerung.

 

Der Hebesatz zur Kreisumlage wurde von 44,7 % auf 47 %, also um 2,3 % Prozentpunkte (bzw. relativ 5 %) erhöht, wie auf Seite IV des Vorberichts zu lesen ist.

„Moderat“ wie der Landrat im Main-Echo zitiert wird.

 

Was ist nun richtig?

 

Tatsächlich resultiert die absolute Erhöhung von EUR 12,15 Mio. auf EUR 14,73 Mio. (+ EUR 2,58 Mio. =  21 %) im Wesentlichen daraus, dass in 2022 die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt (also die Basis der Ermittlung) erfreulicherweise  außerordentlich hoch waren.

 

Geplant waren                                              EUR 11,3 Mio.

Eingenommen wurden                                EUR 16,7 Mio. 

also ein außerordentlicher Ertrag von      EUR   5,4 Mio.

 

Von diesem Mehrerlös muß die Stadt über den dicken Daumen ca. 40 % (EUR 2,16 Mio.) abgeben, wie der Kämmerer einmal vor dem Stadtrat erläuterte.

 

„Wie gewonnen, so zerronnen“, sagt der Volksmund.

 

Statt aber wie Otto-Normalbürger oder die viel zitierte schwäbische Hausfrau den Teil, der an den Landkreis abgeführt werden muß, auf die hohe Kante zu legen, hat der Stadtrat beschlossen diese Mehreinnahmen umgehend auszugeben. Nun da der Landrat seinen Anteil am Mehrerlös fordert und das Geld nicht zurückgelegt wurde, läßt man die Bürger durch höhere Grundsteuer die Rechnung zahlen.

 

Und auch bei den gestiegenen Personalkosten hatten Wir-Buerger Anderes im Hinterkopf und können dazu im Haushalt 2024 auf Seite V des Vorberichts nachlesen, dass 

 

das Tarifergebnis mit durchschnittlich 12 % höher ausfiel. 

 

Dass die Personalkosten in Alzenau um 16 % höher liegen, kommt auch daher, dass mehr Personal eingestellt wurde. So haben sich seit 2012 die Personalkosten mehr als verdoppelt, obwohl Alzenau nach Einwohnerzahl nicht gewachsen ist.

 

Auch 2023 soll die Gewerbesteuer nochmals um ca. EUR 4 Mio. höher als 2022 sein, mit der Folge, dass auch hiervon der Landkreis in 2025 seinen Obolus i.H.v. ca. 40 % fordern wird. Zurückgelegt dafür wurde erneut Nichts.

 

Das heißt, auch in 2025 wird der Bürgermeister darauf hinweisen, dass sich die Kreisumlage nochmals um fast EUR 1 Mio. erhöht hat.

 

Doch diesmal wird der Stadtrat nicht selbst die Grundsteuererhöhung vornehmen müssen. Dies hat der bayer. Gesetzgeber mit seiner Neuregelung zur Berechnung der Grundsteuermessbeträge schon erledigt. 

 

In den aktuell verschickten Grundsteuerbescheiden weist der Bürgermeister daher schon darauf hin, dass ab 2025 die neuen Grundsteuermessbeträge gelten

 

Experten vermuten, dass dann nochmal ein kräftiger Aufschlag für Wohnimmobilien erfolgt.

 

Wir-Buerger rechnen nicht damit, dass die Stadt auf diese Zusatzeinnahmen verzichtet, obwohl die Politik doch versprochen hatte, dass man nicht auf Mehreinnahmen schielt, sondern die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt werden soll.

09.08.2024

Wer soll das bezahlen? Teil 1

Alzenau und Freigericht wollen die notwendige Energietransformation mit einem „joint-(ad)-venture über EUR 90 Mio. auf ihrem Gebiet vorantreiben. Unabhängig von der ideologischen Diskussion des Für und Wider der Windkraft, fragen Wir-Buerger uns:

Wer soll das bezahlen?

Nach aktuellem Stand sollen die Anteile an dieser zukunftsweisenden Investition wie folgt verteilt werden:

40 % die Projektentwicklungsgesellschaft

10 % E-On mittels seiner Tochter EVA

25 % Freigericht bzw. Freigerichter Bürger

25 % Alzenau bzw. Alzenauer Bürger

 

Wir-Buerger können nicht beurteilen, wie die anderen Partner ihren Anteil an der Investition darstellen wollen. Wir beschränken uns auf den 25 % Anteil Alzenau.

Ob nun die Stadt Alzenau (12,5 %) oder die in den Startlöchern stehenden diversen Bürgergenossenschaften (12,5 %), es ist nicht erkennbar, woher die jeweils benötigten anteiligen Mittel i. H.v. EUR 11,25 Mio. kommen sollen. Alzenaus Festgeldkonten sind leer und für EUR 11,25 Mio. bräuchte es bspw. 22.500 Genossenschaftsanteile a 500 EUR.

Also richten sich die Blicke auf die, die so viel Geld haben, dass sie es sogar verleihen. 

Sparkassen und Banken.

Das Geschäftsmodell der Kreditinstitute basiert darauf Geld günstiger einzusammeln, als sie es verleihen. Dabei haftet der Kreditnehmer grundsätzlich für die Rückzahlung der Kredite, unabhängig vom Erfolg des Investments. In der Präsentation vom 01.02.24 im Stadtrat Alzenau wird nicht mit einer einzigen Silbe erläutert, woher die Fremdmittel kommen sollen bzw. wer dafür haften soll. 

Auf die Frage, wie die Stadt Alzenau ihren Anteil von ca. EUR 11,25 Mio. an der Investition darstellen will, antwortet der Bürgermeister gerne mit dem Schlagwort „Vorauspacht“.

Dem Grunde nach gibt die Bank dabei aber auch nur einen Kredit, indem sie die Pachtzahlungen der nächsten 10 Jahre „vorfinanziert“. Der eingebundene Projektentwickler schätzt (im Detail mit finanzierender Bank zu gestalten) dafür einen Verzicht von 35 % der Pacht, d. h. die Stadt Alzenau erhält EUR 2,5 Mio. für Pachtzahlungen, die in den nächsten 10 Jahre mit EUR 3,85 Mio. zufließen würden. Vereinfacht gerechnet gibt die Bank der Stadt einen 10-Jahres-Kredit über EUR 2,5 Mio. zu Zinskosten i.H.v. 1,385 Mio., also ca. 3,5 % p. a. Zinssatz.

Diese Vorauspacht soll zur Einbringung in den Windpark genutzt werden.

Die Projektentwicklungsgesellschaft bietet Alzenau zusätzlich an, sich an der Entwicklungsgesellschaft (nicht der Betreibergesellschaft) mit 25 % zu beteiligen (mit welcher Einlage wird nicht erläutert). 

Bei einem geplanten Gesamtgewinn der Projektgesellschaft an den 8 Windrädern von EUR 2,8 Mio., könnten der Stadt vorab weitere EUR 0,7 Mio. zufließen. 

Somit könnte Alzenau vorab EUR 3,2 Mio. erhalten, die zur Finanzierung der benötigten EUR 11,25 Mio. als Eigenkapital verwendet werden könnten. 

Die restlichen EUR 8,05 Mio. müßten über Bankkredite finanziert werden. 

Aktuell dürfte sich die Stadt Alzenau mit einem Zinssatz von 3 – 4 % p. a. finanzieren können und müßte diesen Kredit über 30 Jahre mit ca. 2 % p. a. tilgen, diese Finanzierung also jährlich mit ca. 400 TEURO bedienen. Selbst wenn diese Kredite an eine selbständige Gesellschaft, an der die Stadt mit 12,5 % beteiligt wäre, vergeben werden, ändert dies nichts daran, dass Erlöse zunächst zu Bedienung dieser Gesamtkredite verwendet würden. 

Dagegen stehen anteilige 12,5 % Einnahmen aus der produzierten Windenergie des Windparks. 

Hierbei muß im Wesentlichen mit zwei Unbekannten gerechnet werden:

Wie bläst der Wind?                

Zu stark, zu schwach, zu oft, zu selten?

Wie hoch ist die Einspeisevergütung nach EEG?             

Wie hoch ist der politisch festgelegte Preis?

In der Präsentation vom 01.02.24 wird auf Seite 14 hingewiesen, dass schon ein Absenken des Strompreises auf „Vorkrisenniveau“ zu einem 

Wertverlust im Windpark von ca. EUR 18 Mio. 

führen würde.

Seriöse Experten rechnen bei durchschnittlichem Windertrag mit einer nachhaltigen Kapitalrendite von 5 – 6 % p. a. auf das investierte Kapital. 

 

D. h. für Alzenau:

Eine Rendite nach Kapitalkosten wird frühestens nach 10 Jahren in Form der dann freien (weil getilgten Voraus-) Pacht entstehen, die im Projektkonzept bei ca. 400 TEURO liegen könnte.

Bis dahin wird der Stadt aus der anteiligen Investition von EUR 11,25 Mio. 

im besten Fall wenig, bis nichts zufließen, 

im schlechtesten Fall zusätzliche Verluste bringen. 

 

Ein schönes Geschäft ist es für die finanzierende Bank. 

Sie verdient sichere Zinsen mit einem risikolosen Schuldner „Stadt Alzenau“. 

Wir haben den Bürgermeister mehrfach aufgefordert sein Finanzierungskonzept darzustellen, dass eine Entscheidung „Pro-Windpark“ rechtfertigt. 

Gibt es Förderungen des Bundes oder Landes?

 

Eine Reaktion auf unsere o. g. Darstellung haben wir nicht erhalten.

Gerne hätten wir uns erläutern lassen, dass unsere Nachprüfung an einem Denk- oder Rechenfehler leidet und die Entscheidung für den Windpark, eine Entscheidung 

Pro Bürger,

Pro Umwelt,

Pro künftige Generationen 

ist.

 

Je nach Ausgestaltung kann die Gesamtverschuldung Alzenaus also zwischen EUR 8 und 11 Mio. ansteigen und damit voraussichtlich, das erste Mal in seiner Geschichte die EUR 60 Mio.-Grenze durchbrechen. 

Zwar würde dieses Investment im Gegensatz zu den Landesgartenschau-Millionen einen Ertrag abwerfen. 

Aber Mittel für andere Aufgaben würden nicht generiert.

Und das neue Feuerwehrhaus Alzenau ist da noch nicht einmal enthalten.

Im zweiten Teil stellen wir unser Konzept dar, wie es vielleicht doch noch klappen könnte mit der Energietransformation in Alzenau.

10.07.2024

Bürgerfrage (-halbe) Stunde

Bürgermeister und Stadtrat haben nicht nur beschlossen die Bürgerfragestunde aus den Stadtratssitzungen auszuschließen, sondern auch den Inhalt der Fragen und Antworten nicht mehr zu veröffentlichen. So stellt man sich „Demokratie stärken“ vor. Kritische Nachfragen werden als respektlos gebrandmarkt.

Wir-Buerger wollen die verursachte Lücke der Bürgerbeteiligung schließen.

Wir werden die Fragen und Antworten der Bürgerfragestunden im Rahmen unserer Möglichkeiten weiterhin dokumentieren.

Die nächste Bürgerfrage(halbe)stunde findet am 25.07.2024 um 18.30 Uhr statt.

Damit wir fundierte und richtige Antworten vom Bürgermeister erhalten, haben wir unsere Fragen (und die, die uns von Mitbürgern zugeleitet wurden) vorab mitgeteilt und veröffentlichen diese in unserer Rubrik „Bürgerfragestunden“.  

Wir-Buerger werden uns nicht mundtot machen lassen nur weil manche Antwort unangenehm ist.

Sinkt die Pro-Kopf Verschuldung?  

In der Presse war zu lesen, dass in der Bürgerversammlung am 12.06.2024 ein Bürger fragte,

 

„wie hoch der aktuelle Schuldenstand Alzenaus sei.“

 

Der Bürgermeister erklärte dazu laut Main-Echo,

 

„dass es diesbezüglich einen großen Unterschied zwischen dem Kernhaushalt und jenem der Stadtwerke gebe. 

Was den Kernhaushalt angehe, so tilge die Stadt in diesem Jahr mehr als sie aufnehme, die Pro-Kopf-Verschuldung sollte also leicht sinken“

Das erste Mal in 20 Jahren."

 

Diese Antwort kann bestenfalls als ausweichend, nicht aber korrekt beurteilt werden. 

 

Schulden der Stadtwerke Alzenau existieren nicht

Es handelt sich dabei lediglich um eine verwaltungsinterne Zuordnung auf einen Tätigkeitsbereich der Stadtverwaltung. 

Schuldner ist einzig und allein die Stadt Alzenau.

 

Seit Jahren werden Kredite auf die Kostenstelle „Stadtwerke“ gepackt, um die Gesamtverschuldung der Stadt zu verschleiern.

 

Schon bei der erstmaligen Anwendung dieses „Taschenspielertricks“ im Jahre 2004 stellte das Stadtratsmitglied B. Jung (Bündnis 90/Die GRÜNEN) fest:

 

„Dadurch reduzieren sich die Schulden der Stadt Alzenau, während sich die Schulden der Stadtwerke erhöhen. Die Grünen werden den Gesamtschuldenstand für Stadt und Stadtwerke angeben, um eine ehrliche Aussage und eine Vergleichbarkeit treffen zu können.“

 

Ende 2004 rechnete der damalige Stadtrat mit einem Gesamtschuldenstand von EUR 15,3 Mio.

 

20 Jahre später wird sich der Schuldenstand damit mindestens verdreifacht haben.

 

Wer den Live-stream verfolgte sah, dass der Bürgermeister auf Nachfrage erst nach langem Suchen und widerwillig den entscheidenden Satz im Haushalt 2024 fand.

 

Die Gesamtverschuldung der Stadt liegt derzeit (31.12.2023) bei rd. 42,5 Mio. € (2.255 € / EWO) und könnte bis Ende 2024 auf bis zu 51,0 Mio. € ansteigen.

 

Ein Plus von 20 % !

 

So steht es auf Seite XIX des Vorberichts zum Haushaltsplan 2024 der Stadt Alzenau, beschlossen am 07.02.2024. Diesen Haushaltsplan kann jeder Bürger auf

 

https://www.alzenau.de/media/custom/2413_15928_1.PDF?1708673081

 

einsehen.

Damit kann die Pro-Kopf-Verschuldung jedes „Alzenauer Bürgers“ Ende 2024 bei möglichen 2.703 EUR und damit doppelt so hoch wie sonst in Bayern üblich liegen.

 

Kredite sind kein Selbstzweck, die man nach eigenem Gusto aufnimmt oder nicht. 

Ob Kreditaufnahmen nötig sind, hängt allein davon ab, ob die (Gewerbesteuer)- Einnahmen weiterhin deutlich über dem Jahresdurchschnitt der Vergangenheit sprudeln oder nicht. 

 

Natürlich kann man die Verschuldung niedrig halten, wenn man beschlossene Investitionen in die Zukunft verschiebt. Nicht mehr beim Rathaus-Anbau oder dem Prestigeprojekt „Sonnenland“, aber doch seit Jahren beim Feuerwehrhaus Alzenau.

 

 

Dass es auch anders geht, hat der Bürgermeister der Gemeinde Niedernberg gezeigt, der nach 24 Jahren im April 2024 nicht mehr kandidierte. Das Main-Echo berichtete am 29.03.24, dass

 

Niederberg seit 2019 schuldenfrei ist und überdies 30 Millionen Euro auf der hohen Kante hat. 

  

Auch die berichtete Behauptung, 

das erste Mal seit 20 Jahren sinkt der Schuldenstand“ war falsch.

 

Der Bürgermeister legte selbst Folien auf, die das Auf und (dank außerplanmäßig hohen Gewerbesteuereinnahmen) Ab der Verschuldung aufzeigte. 

 

Sein Vorgänger hatte dieses Glück als Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2017 um EUR 10 Mio. nach oben schossen.

 

Bürgermeister Noll hatte sogar das Glück, dass die Gewerbesteuer 

 

2022 mit ca. EUR 6 Mio. und 2023 sogar mit ca. EUR 11 Mio., insgesamt also mit ca. 

EUR 17 Mio. höher ausfielen als geplant. 

 

Trotzdem verharrt die Verschuldung des „Kernhaushaltes“ knapp über EUR 19 Mio.

 

Angesichts dieser Rekordeinnahmen eine geplante Reduzierung im Kernhaushalt von 19.380 TEUR auf 19.272 TEUR (108 TEUR bzw. 0,05 %!) als historisches Sinken der Verschuldung zu verkaufen, darf gelinde gesagt als „dreist“ bezeichnet werden. 

 

5,20 EUR weniger Schulden pro Kopf (ohne Stadtwerke), vorausgesetzt alles läuft nach Plan, trotz Mehreinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe in den letzten zwei Jahren.

 

Dass die „Verschuldung der Stadtwerke“ bis 31.12.2024 um weitere EUR 6,4 Mio. auf eine Rekordverschuldung von dann bis zu EUR 28 Mio. ansteigen kann, wird dagegen in der Präsentation zügig übergangen. 

 

Der Respekt gegenüber dem Fragesteller hätte eine offene und ehrliche Antwort geboten:

 

Die Stadt Alzenau hatte zum 01.01.2024 Schulden i.H.v. EUR 42,5 Mio.

 

Nach Haushaltsplan liegt der Schuldenstand am Jahresende bei EUR 47,3 Mio.

 

Falls die Gewerbesteuereinnahmen nicht erneut überdurchschnittlich gut sein werden, kann die Verschuldung auf bis zu EUR 51 Mio. ansteigen.

 

 

Stattdessen fabuliert der Bürgermeister vom Unterschied zwischen Kernhaushalt und Stadtwerken und will eine Reduzierung um 0,05 % im Kernhaushalt als historisch erstmalige Leistung der letzten 20 Jahre verkaufen.

 

Im Fußball gilt:         Entscheidend ist auf dem Platz

 

Bei Finanzen gilt:    Entscheidend ist auf den Konten

 

Wir-Buerger sind bei den Finanzen der Stadt nicht frei von Sorge.

30.06.2024

Never-ending-story

Unter dem Titel „Noch immer ist nicht alles geklärt“ berichtete das Main-Echo am 03.06.24 über die aktuelle Entwicklung beim Neubau der Wellpappe im Alzenauer Industriegebiet Nord. Seitdem sich die Stadt Alzenau 2010 über den Umzug und damit die Beräumung des heutigen Wellpappengeländes im Mühlweg einigte, ist viel passiert. 

Deutschland wurde Fußballweltmeister.

Deutsche Wissenschaftler erfanden einen Impfstoff gegen Covid 19.

Milliardäre entdeckten für sich Weltraumflüge als Hobby.

Die neue Papierfabrik steht leider noch immer nicht.

Wir-Buerger haben unsere Meinung dazu in einem Leserbrief im Main-Echo am 19.06.24 unter der Überschrift „Professionell beraten lassen“ veröffentlicht:

An dieser Stelle hatte ich Zweifel an der Umsetzung des „größten Bauvorhabens in der Geschichte der Stadt Alzenau“ geäußert, ob die Entscheidung des OLG Bamberg nicht ein Pyrrussieg für die Mitarbeiter der Wellpappe ist. 17 Monate und eine Baugenehmigung später zeigt sich, die Skepsis war nicht unbegründet. Bürgermeister Noll hat diese vertrackte Situation von seinen Vorgängern übernommen. Als diese mit dem erfolgreichen und erfahrenen Unternehmer und Juristen den zugrundeliegenden Vertrag verhandelten, war der Bürgermeister damit beschäftigt sein Abitur zu bauen. Nun verhandelt auf der einen Seite ein, im positiven Sinne, mit allen Wassern gewaschener Unternehmer und auf der anderen Seite die Alzenauer Stadtverwaltung. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Stadt diesmal professionell beraten lässt, um nicht wie beim „Fels“ (interner Projektname des Burggrundstücks aufgrund der Bodenbeschaffenheit) über Jahre totes Kapital in den Büchern zu haben. Nach der aktuellen Umzugsplanung sollen zwischen Baubeginn im Industriegebiet und Beräumung des Altgeländes in der Innenstadt 39 Monate vergehen. Über die Verwendung dieses Geldregens zum Stopfen der Haushaltslöcher werden daher andere Kommunalvertreter entscheiden. Vielleicht gönnt man sich damit dann ein neues Feuerwehrhaus, an welchem Standort auch immer.

 

Vielleicht wird Deutschland noch Fußball-Europameister bevor die Papierfabrik im Alzenauer Sand steht.

Es muß ja noch nicht 2024 sein.

Wir-Buerger begrüßen an dieser Stelle alle neuen Besucher unserer website, die durch den Artikel im Main-Echo „ Gegenpol zur Wohlfühloase Stadtrat“ auf uns aufmerksam wurden.

https://www.main-echo.de/e-paper/main-echo-ausgabe-alzenau-2024-06-12-epa-74328/?page=p1174841&interactivelayer=5784292

 

Der Widerspruch der Stadt im Artikel,

„Sachverhalte werden in den Sitzungen stets kontrovers diskutiert und kritisch hinterfragt, was allein schon an der Dauer der Sitzungen zu erkennen sei“

kann von uns nicht unkommentiert bleiben.

Wer 20 Minuten darüber diskutiert, ob „Nehmt-Rücksicht Schilder“ am Radweg rund oder eckig sein sollen. Oder über die Parkdauer von drei Kurzzeitparkplätzen länger diskutiert, als die Parkdauer dann Minuten hat, der darf sich über Sitzungen bis tief in die Nacht nicht wundern.

Es fällt einem sofort der Satz des großen bayerischen Komödianten Karl Valentin ein, von dem die passende Beschreibung dazu passt:

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen

Unser konstruktiver Lösungsvorschlag ist, 
eine bessere Sitzungsvorbereitung, gepaart mit Wortbeiträgen, die so wesentlich sind, dass sie auch protokolliert werden sollten, würde sehr viel Zeit für die wesentlichen Aufgaben des Stadtrates bringen

Viel Spaß beim Stöbern und Informieren in unseren Themen. 
Wir-Buerger freuen uns über Feed Back.



Update Aufzug Michelbacher Schlösschen 27.06.2024

 
Nachdem sich Michelbacher Bürger beklagten, dass bei einigen Veranstaltungen im Domer-Saal der Aufzug nicht benutzt werden konnte und damit der beschwerliche Weg über die steile Treppe nötig war, haben Wir-Buerger beim Bürgermeister nachgefragt.

Wie schon berichtet, erhielten wir von ihm die schriftliche Auskunft, dass

zwei Dinge zur Nutzung des Aufzugs eingehalten werden:
-
es muss eine eingewiesene Person den Aufzug bedienen und
- im Evakuierungs- und Brandfall muss die eingewiesene Person entsprechend sicherstellen, dass mobilitätseingeschränkte Menschen zum entsprechenden Flucht- und Rettungspunkt gebracht werden

Wir-Buerger blieben hartnäckig, weil wir nicht verstehen konnten, weshalb die Bedienung von zwei Knöpfen so kompliziert ist, dass nur eine eingewiesene Person diese bedienen darf.

Nun mußte der Bürgermeister einräumen, dass der erste Teil seiner Antwort falsch war.
Den Alzenauer Bürgern und externen Besucher ist zuzutrauen, dass sie während der Fahrt den Knopf gedrückt halten können. Das war die Besonderheit dieses Aufzugs gegenüber sonst üblichen.

Natürlich muß der Veranstalter darüber eingewiesen werden, wie bspw. im Brandfall die Evakuierung des Domer-Saals zu erfolgen hat, denn jeder kennt den Hinweis:
„Im Brandfall den Aufzug nicht benutzen“
Das gilt aber auch bei Veranstaltungen ohne Aufzug.

Wir-Buerger hoffen, dass künftige Mieter des Domer-Saals nicht von der Einweisungspflicht durch den Hausmeister abgeschreckt werden und so den Gästen einen bequemen Zugang zur Veranstaltung über den „Senkrechtlift“ ermöglichen.

Allerdings war am 27.06.2024 im Main-Echo zu lesen, dass durch die Mieterhöhung die Nachfrage für den Domer-Saal zurückgehen könnte. Die ausufernde Ausgabenpolitik der Stadt zwangen zu Preiserhöhungen für städtische Veranstaltungsräume, trotz andauernder Rekord-Einnahmen in Millionenhöhe.

Erstes Opfer:
„Hofgarten goes  (Alzenau)  annerswo hin“


*bei dem Foto handelt es sich nicht um den "Senkrechtlift" im Schlösschen


Ein Aufzug fürs  Michelbacher Schlößchen

 

Wir-Buerger wurden von Michelbacher Mitbürgern auf die Situation im Michelbacher Schlösschen aufmerksam gemacht und haben recherchiert:

Nachdem das Michelbacher Schlösschen renoviert wurde, erfreute sich gerade auch der Domer-Saal im 1. OG immer größerer Beliebtheit für Veranstaltungen aller Art. Leider war dieser Saal nur durch die steile historische Treppe zu erreichen. Zwar wurde zur Verbesserung der Situation ein mobiler Treppensteiger schon angeschafft, doch der hilft nur zur Überwindung der Höhe bis zum EG. Zudem wurde diese Hilfe „nicht wie gedacht angenommen“. Also überlegte der Stadtrat, wie man „den Domer-Saal im 1. OG barrierefrei erschließen könne“.

Der Bauausschuss besichtigte das Schlößchen am 12.10.2021 und priorisierte die Variante des „Einbaus eines Aufzuges im Treppenauge“, gegenüber einer aufwendigeren Aufzugsanlage im Türmchen. 

Das wollte man sich bis zu 100 TEURO in 2022 kosten lassen.

Das Main-Echo berichtete darüber, dass der Aufzug im Karlsteiner Rathaus als Vorbild diente.

Am 10.05.2022 entschied der Bauausschuss mit 9:0 in nicht-öffentlicher Sitzung die Errichtung eines Aufzuges im Treppenauge und Auftragsvergabe.

Im März 2023 war es dann so weit. 

Bürgermeister und die Behinderten- und Inklusionsbeauftragte der Stadt Alzenau nahmen den neuen Aufzug in Betrieb. Kosten 65.000 EUR.

Doch bald schon merkten die Besucher des Schlösschens, dass es sich dabei um einen Aufzug nach Maschinenrichtlinie handelte. Aus sicherheitstechnischen Gründen darf dieser Aufzug nicht von jedem selbst bedient werden, sondern nur durch eine für diese „Maschine“ besonders eingewiesene Person. 

Auf Nachfrage konnten Bürgermeister und Stadtrat nicht erklären, wann der bewußte Wechsel vom selbstbedienten Personenlift nach dem Vorbild im Karlsteiner Rathaus, zum nur durch eine eingewiesene Person bedienbaren Aufzug nach Maschinenrichtlinie stattgefunden hat. 

Auch für diese Variante kann Karlstein als Vorbild dienen. 

Der Aufzug in der Lindighalle, darf auch nur von einer eingewiesenen Person bedient werden. Dazu wurden die Trainingsleiter der Sportveranstaltungen eingewiesen, um den immobilen Teilnehmern den Zugang zu ermöglichen.

Der Alzenauer Bürgermeister erklärte, technisch versiert, auf Nachfrage, „es handele sich im Schlößchen gerade nicht um einen Personenlift, sondern einen Senkrechtlift“. 

Der Senkrechtlift fährt von unten nach oben und umgekehrt. Senkrecht halt. 

Veranstalter im Domer-Saal können eine Person zur Nutzung des Senkrechtliftes vom Hausmeister einweisen lassen und diese Person darf dann den Lift bedienen. Ohne Einweisung und schriftliche Bestätigung der Nutzungsbedingungen, bleibt es beim beschwerlichen Aufstieg über die Treppe.

Wir-Buerger fragen:

Welche Gründe führten zum Wechsel vom selbstfahrenden Lift (wie im Rathaus Karlstein) zum begleiteten Fahren (Lindighalle Karlstein) ?

Wurde hier vielleicht an der falschen Stelle gespart?

 

Beim Wort Schlösschen denken viele an Otfried Preußlers Kindergeschichte „Das kleine (Schloss-) Gespenst“. Weniger bekannt, aber auch unterhaltsam, sind Otfried Preußler’s Geschichten „Bei uns in Schilda“.

La Dolce Vita in Alzenau

 

Wer von uns kennt das nicht? Die Sonne lädt zu einem Besuch im Cafe auf den Spuren Goethe`s ein und alle Plätze besetzt. Dank des Klimawandels wird es bald auch in Alzenau öfter schon zu Ostern 30 Grad geben. 

Alte Post, Cafe Central, Baila, querbeet, Eiscafe Cortina, Janny`s Eiscafe, 

alles besetzt. 

Die Stadt Alzenau schafft nun Abhilfe „zur Belebung des Stadtkerns“.

Für (Ihre) Räumlichkeiten (ehemals Reisebüro Emmel) sucht die Stadt einen neuen Pächter, vorzugsweise ein Gastronomiebetrieb oder alternativ eine Kunstgalerie mit Cafe. Zwar müssen alle Einrichtungsgegenstände (Mobiliar innen und außen, Theke, Küchengeräte, Sonnenschirme etc.) vom Pächter bereitgestellt werden. Aber das bietet dem künftigen Gastronom doch gerade maximale kreative Freiheit. 

Vielleicht wäre das sogar etwas für den Bürgermeister, der schon heute als Hobbygastronom in Kälberau beteiligt ist. Die Speisekarte sollte Snacks, Fingerfood und Salate beinhalten, halt was zum „Schnabulieren“.

Aber, die ewigen Nörgler werden fragen:

Hätte man die Räumlichkeiten nicht als Büros für die Stadtverwaltung nutzen können?

135 qm, da könnte man schon 10 Arbeitsplätze schaffen.

Wer hätte aber dann in den schönen neuen Rathaus-Anbau einziehen sollen?

Hätte, hätte, Fahrradkette.

Wir-Buerger sind gespannt auf den neuen Farbtupfer in der bunten Alzenauer Gastronomieszene.

Leider gibt es zum Frühling manchmal auch Schnee im Frühling, Ende April. 

Klimawandel halt.

Demokratie stärken / Transparenz in Alzenau

 

Wenige Wochen nach der Alzenauer Erklärung „Demokratie stärken“ plant die Stadt Alzenau In seiner Sitzung am 25.04.2024 eine Änderung der Geschäftsordnung. Es steht zu befürchten, dass dies einen Rückschritt gegenüber der aktuell gelebten Veröffentlichung der Niederschriften der öffentlichen Stadtratssitzungen bedeutet. Künftig sollen

1.

alle Bürger der Stadt Alzenau in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen Einsicht nehmen können und sich gegen Kostenerstattung Abschriften erteilen lassen können     (§ 35 Absatz 1 der GO).

Bisher wurden Niederschriften der öffentlichen Sitzungen auf der Homepage der Stadt und im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht, obwohl dies in der Geschäftsordnung so nicht ausdrücklich geregelt ist. Es ist daher abzuwarten, ob dies künftig so bleibt oder auf die Möglichkeit der Einsichtnahme und Abschriftenerteilung verwiesen wird. 

Warum sollte ein Bürger dies tun, wo doch die Niederschriften der öffentlichen Sitzung sowohl auf der homepage als auch im Amtsblatt der Stadt Alzenau verfügbar sind. Oder?

Weshalb den Bürgern dabei nicht gestattet wird im digitalen Zeitalter sich selbst kostenlos mittels Handy „Abschriften zu erstellen“ bleibt unklar. 

2.

die Bürgerfragestunden vor Beginn der öffentlichen Stadtratssitzung abgehalten werden (§ 23 der GO).

Selbstverständlich steht es den Stadträten künftig frei, die Bürgerfragestunden zu verfolgen, aber eine Pflicht dazu gibt es nicht. 

In den letzten beiden Bürgerfragestunden gab es seitens des Stadtrates Beschwerden über die Dauer der Bürgerfragen. Dies entfällt künftig.

Transparency International Deutschland e.V. weist zu Recht darauf hin, dass

Transparenz die Voraussetzung für eine lebendige Demokratie ist.

https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/informationsfreiheitstag-transparenz-ist-die-voraussetzung-fuer-eine-lebendige-demokratie

 

Wir-Buerger werden aufmerksam verfolgen, wie es die Stadt Alzenau künftig mit der Transparenz Ihres Tuns gegenüber den Bürgern hält.

Jahresrechnung 2023

Im HuF vom 09.04.2024 legte der Kämmerer nun die Jahresrechnung 2023 vor. 

Dank um 38 % über Plan liegenden Gewerbesteuern (Plus von EUR 5,8 Mio.) und höheren Einkommensteueranteilen (Plus von EUR 0,7 Mio.) hat sich die Finanzlage der Stadt auf den ersten Blick entspannt.

Tatsächlich verbessert hat sich die finanzielle Situation aber nur um EUR 3,2 Mio., da andere Einnahmepositionen im mittleren 6-stelligen Bereich rückläufig waren. 

Auf der Ausgabenseite fressen höhere Personalkosten von Plus EUR 1,4 Mio. über Plan einen großen Teil der Übererlöse auf. Von 2022 auf 2023 haben sich die Personalkosten in nur einem Jahr damit um 2.075 TEUR  (= 14 %) erhöht.

Trotz dieses erfreulichen Beitrages der Alzenauer Gewerbetreibenden werden die Rücklagen gegenüber dem am 07.02.2024 beschlossenen Haushalt zum 31.12.2024 voraussichtlich nur noch 650 TEUR, statt geplanter 1.055 TEUR betragen. 

Wir-Buerger fragen uns, was wäre wenn die Alzenauer Gewerbetreibenden nicht so erfolgreich gewirtschaftet hätten?

Integriertes Hochwasserschutz und Rückhaltekonzept

Der erste Schritt ist getan!

Obwohl schon jahrelang im Stadtrat und in den Ausschüssen diskutiert und die Auswirkungen aus den zurückliegenden Jahren über die Schäden, die ein Hochwasser verursachen kann, bekannt waren, wurde in der Stadtratssitzung am 29.2.2024 das Integrierte Hochwasser und Rückhaltekonzept für Alzenau beschlossen.

Jahrelang unter den Altbürgermeister Ritter, Dr. Engel, Scharwies und Dr. Legler angesprochen und mit dem Wirtschaftsamt Aschaffenburg Einzelmaßnahmen zur Verbesserung angeregt, hat sich hier nicht viel getan. Gott sei Dank, dass man mit der Renaturierung der Kahl hier eine wesentliche Verbesserung erreicht hat.

Wenn auch Herr Pani vom Büro ISB im neuen HRK das 100-jährigeHochwasser als schlimmstes Ereignis darstellt, hat man scheinbar die Hochwasser und deren Folgen aus den Jahren 1965, 1974, 1981 und 2017 vergessen. Bis heute ist in Alzenau und auch im Kahlgrund kein einziges Rückhaltebecken errichtet worden!

Integriertes Hochwasserschutz und Rückhaltekonzept

Ganz wichtig ist für mich die Situation, die bekannte Hochwassergefahr in den Stadtteilen Albstadt und Michelbach durch den Wehmig / Weibersbach und den Kertelbach und die bekannten Schäden aus den zurückliegenden Jahren.

Bei den geplanten Rückhaltebecken sollte man noch die Situation bei Starkregen vom Weinberg in das Baugebiet Michelbach Nord-Ost nicht vergessen, wo es in der Vergangenheit schon zu Kellerüberflutungen und zu Beschädigungen der Erschließungswege gekommen ist (s. hierzu Protokoll des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 20.8.2020.

Alles von mir über die Jahre im Stadtrat und Bürgerversammlungen immer wieder hinterfragt und um Durchführung gebeten und so hoffe ich, dass man zügig die Ziele zum neuen HRK umsetzt?                                                                               

Auch sollte man für Alzenau ein Starkregen-Frühwarnsystem einführen

Horst Kröll   09.04.2024

Bürgerfragestunde

Die Bürgerfragestunde ist eine der wenigen Möglichkeiten in den 6 Jahren zwischen Kommunalwahlen am politischen Prozess teilzunehmen. Obwohl in es Alzenau  „Bürgerfrage-halbe-Stunde“ heißen müsste, da der Stadtrat die Dauer halbiert hat. Doch selbst diese 30 Minuten alle zwei Monate scheinen für manches Stadtratsmitglied eine Last zu sein.

Völlig ohne Grundlage unterbrach ein Stadtrat die Fragen eines Bürgers in der Bürgerfragestunde am 21.03.24 und behauptete dreist, der Stadtrat habe sich die Regeln gegeben, dass 

„jeder Bürger nur eine Frage stellen dürfte und das alles nur 10 Minuten dauern darf“.

 

Bürgerfragestunde


Im Nachgang zur Sitzung haben Wir-Buerger das Stadtratsmitglied Dr. Röder um Übermittlung dieser Regelung gebeten.

Am 22.03.2024 teile der geschäftsführende Beamte der Stadt per Mail mit, 

Der Einwand von Herrn Dr. Röder war nicht richtig

Es gibt lediglich eine grundsätzliche Empfehlung, dass Redebeiträge möglichst in einen kurzen Vortrag zu fassen sind, damit auch andere Bürger von Ihrem Rederecht Gebrauch machen können.

 

Natürlich können Fragen nach Abbuchungsterminen oder Halteverboten kürzer formuliert werden, als komplexe Themen zur Wirtschaftssituation der Stadt. Es ist zu empfehlen, die Fragen und den Hintergrund vorab mitzuteilen, selbst wenn einige Stadträte daran kein Interesse haben mögen. Dies sollte dazu führen, dass Antworten fundierter sind, als bei spontanen Fragen.

Da Wir-Buerger nicht wissen, ob die Klarstellung des geschäftsführenden Beamten es in die Sitzungsniederschrift schafft, veröffentlichen wir die Mail auf dieser Seite.

Lassen Sie sich als Bürger nicht daran hindern, Ihr demokratisches Recht auf Teilhabe am politischen Prozess durch Fragen an die Stadt auszuüben.

Es erstaunt, dass der untaugliche Versuch das Fragerecht eines Bürgers einzuschränken, ausgerechnet aus den Reihen der Partei von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht stammte. Wir hätten dies eher von anderer Seite erwartet.

Doppik für Anfänger

Die Diskussionen im HuF am 07.03.24 bzw. die Antworten des BM in der Bürgerfragestunde am 21.03.24 haben offengelegt, dass ein grundsätzliches Fehlverständnis zwischen Kameralistik und Doppik existiert. 

Die Finanzen der Stadt

die Wirtschaftlichkeit der Stadt und 

die Leistungsfähigkeit der Stadt

hängen nicht von der Frage ab, ob die Rechnungslegung kameral oder doppisch erfolgt.

Ob sich Alzenau, das Eine oder Andere künftig leisten kann, wird nicht im Geringsten davon beeinflusst, wie der Kämmerer die Zahlen ermittelt.

Aber:

In der Doppik wäre, anders als in der Kameralistik, transparenter zu sehen, wo Alzenau heute finanziell steht.

Die Doppik zeigt alle künftigen Verpflichtungen auf, die heute bereits unabwendbar bestehen, also bedient werden müssen

Diese künftigen Belastungen verschwinden nicht durch Zauberhand, nur weil der Kämmerer kameral bucht. Wie bei den Illusionisten sind diese Lasten auch in der Kameralistik da, man sieht sie nur nicht.

Das weiß auch der Bürgermeister, wenn er allgemein sagt, „in der Doppik können wir uns manches nicht mehr leisten“. 

Durch die Doppik verschwindet nicht ein Cent aus der Kasse, es wird auch nicht ein Cent weniger eingenommen. 

Wir-Buerger haben uns daher entschlossen die Unterschiede Doppik / Kameralistik anhand von konkreten Beispielen in einer fortgesetzten Reihe unter dem Titel „Doppik für Anfänger“ aufzuzeigen.


Jeder Lehrling eines kaufmännischen Berufs lernt die Prinzipien der „doppelten Buchführung“ und mit welchen Buchführungsinstrumenten ein Unternehmen schon heute erst künftig fällige Verpflichtungen abbildet, um zu erkennen,  wo das Unternehmen steht.

Merke:

Der Begriff Doppik beschreibt die doppelte Buchführung in Konten.


Doppik für Anfänger


In der Privatwirtschaft ist die Kameralistik nicht erlaubt.

Der Grund ist einfach.

Im Gegensatz zur Kommune (aber auch Bundesländern oder dem Bund), können private Unternehmen Pleite gehen, wenn die Schulden (die Passiva) das Vermögen (die Aktiva) übersteigen.

Art. 77 BayGemeindeOrdnung bestimmt dagegen:

Über das Vermögen der Gemeinde findet ein Insolvenzverfahren nicht statt.

 

Fehlt der Gemeinde Geld, müssen die Gebühren (Kanal-, Kindergarten- usw.) und Steuern (Grund-, Gewerbe- etc.) erhöht werden. Reicht das Geld trotzdem nicht, müssen die Nachbarn über den kommunalen Finanzausgleich ran. Und wenn auch das nicht genügt, die nächste Stufe. Aber pleite geht die Kommune nicht.

Die Mehrheit der Bundesländer hat u.a. zum besseren Controlling verpflichtend  die Doppik eingeführt (s.Karte oben).

Wer sich auf ein privates Unternehmen einlässt, will wissen, ob es auch morgen und übermorgen seine Verbindlichkeiten erfüllt. Deshalb gibt es Buchführungsregeln, deren Missachtung im schlimmsten Fall unter Strafe gestellt ist.

Und diese Regeln fasst man unter dem Begriff „Doppik“ zusammen.

 

Einfach und verständlich zusammengefasst ist dies auf

https://komuno.de/lexikon/doppik








 

Verpassen Sie nicht unsere nächste Folge:

Wie in der Kameralistik Verbindlichkeiten über EUR 5,5 Mio. über Jahre verschwinden

Finanzalchemie in der Kämmerei

Im Rahmen der Abwägung Neubau Feuerwehrhaus Alzenau legte die Stadtkämmerei folgenden Vorschlag zur Finanzierung des Baukostenanteils von € 2,2 Mio. des BRK vor:

Für die Unterbringung des BRK in dem Neubau spricht die Möglichkeit, die Kosten durch Mieteinnahmen zu refinanzieren. Die geplante Fläche für das BRK könnte zu einem ortsüblichen Mietpreis, der zwischen BRK und den Kostenträgern für den Rettungsdienst ausgehandelt wurde, vermietet werden. Dadurch würden jährlich ca. 85.000 € Einnahmen generiert werden. Der Baukostenanteil wäre in 25 Jahren amortisiert. Die Vorfinanzierung des Baukostenanteils des BRK muss nicht zwingend von der Stadt Alzenau erfolgen, sondern könnte bspw. auch über die städtische Wohnungsbaugesellschaft erfolgen.


Auf unsere Nachfrage hin, dass bei einem Bauzinssatz von derzeit 4 % p.a. eine jährliche Zuzahlung von 55 TEUR nötig sei, um das Baudarlehen in 25 Jahren vollständig zu tilgen, führte der Bürgermeister in der Stadtratssitzung am 29.02.24 folgendes aus:

Der Kämmerer hat mit einem anderen Zinssatz gerechnet.


Wir-Buerger machen den Faktencheck:

Das neue Trau (rige) zimmer

Seit Generationen haben sich Alzenauer Brautpaare im historischen Teil des Rathauses mit Blick auf die St. Justinus Kirche das Ja-Wort gegeben. Stolze Eltern verfolgten die Trauung ihrer Kinder in dem Raum, in dem sie vielleicht selbst vor Jahren den Bund fürs Leben eingingen. In zwei Zweierreihen teilten sich Familie und Freunde des Brautpaares auf den Stühlen dahinter auf. Mancher Blick ging hinaus aus dem Fenster, um das Treiben auf dem Rathausvorplatz zu erhaschen, das schon auf den Treppenstufen wartete. 

Was haben sich die Brautjungfern wohl ausgedacht? 

Welches Hindernis stellen die Freunde der Hochzeitsfeier in den Weg?

 

Und künftig?


Haushaltsrede Wir-Buerger 2024

Nicht gehaltene Haushaltsrede Alzenauer Bürger

 

Der Alzenauer Haushalt ist unter Druck. Die Stadt hat beneidenswerte Einnahmen, insbesondere durch Gewerbe- als auch Einkommenssteuer, doch es reicht hinten und vorne nicht. Allgemeinplätze wie Ukrainekrieg, Ampelkoalition und Inflation sind nicht alleine verantwortlich für das Debakel. Zu wenig gespart und Ausgaben für Prestigeobjekte zeigen ihre Wirkung. 

Wir-Buerger kommentieren den Haushalt 2024 so:

Windelcontainer / Begrüßungsgeld für Neugeborene

Alzenauer Buergerin:  
"Hier wird an der falschen Stelle, nämlich an unserer Zukunft gespart."
 Um ca. 40 TEUR Entsorgungskosten zu sparen, führt die Stadt 2 EURO Windelsäcke,  ein Bürokratiemonster, mit hohen Verwaltungskosten ein. Wir-Buerger hätten einen jährlichen Einmalbetrag pro Berechtigtem, ohne ein zusätzliches Verwaltungsverfahren, für sinnvoller und kostenschonender vorgeschlagen.
Was ist ein einmaliges Begrüßungsgeld im Vergleich zu stetig steigenden KiTa-Gebühren fragen Wir-Buerger uns?




Comic

Mit 7:4  stimmte der Kulturausschuss am 19.10.2023 dafür, ein Comic zur Alzenauer Stadtgeschichte für 45.000 EURO zu bestellen.
Wir-Buerger thematisierten das in einem Leserbrief im Main Echo und führten zu einem Sinneswandel beim Bürgermeister.
Der Comic liegt auf Eis. 
Ein Beschluss war dafür nicht nötig. 
Das ist gelebte Demokratie in Alzenau.

Dornhecker Haus

Für einen mittleren 5 stelligen EURO Betrag wurde das Dornhecker Haus in Hörstein  gekauft. Eine Nutzung ist nur nach einer 7 stelligen Sanierung denkbar. 
Wir-Buerger fragen uns, welchen Sinn und Zweck der Kauf hatte!

The rock

Für mehr als 1 Mio EURO wurde der Fels beseitigt, ohne einen Plan zur möglichen Verwendung des Areals zu haben. 
Wir-Buerger erkennen keinen Wert in dieser Maßnahme!

Prestigebauten

Rathaus Anbau:
Hier sollen 3,3 Mio EURO  für 15 Arbeitsplätze, eine Kantine, Besprechungsräume und ein neues Trauzimmer investiert worden sein. 
Wir-Buerger meinen, in Zeiten von homeoffice und Büroleerstand in Alzenau war das unnötig!

Ein Gefängnis wird zum Kino mit Bistro für 1,3 Mio EURO umgebaut

Die Alte Post erwirtschaftet jedes Jahr einen Verlust.
Wir-Buerger sehen es nicht als Aufgabe der Stadt Gastronomiegebäude zu errichten.


Alzenau auf der Weltbühne

"Alzenau ist nicht der Nabel der Welt", wie eine Stadträtin treffend formulierte. Die Ausgaben hierfür können eingespart werden denken Wir-Buerger:

  • Unangemessener social media Auftritt und Öffentlichkeitsarbeit für eine 19.000 EW Stadt
  • Hohe Reisekosten (Tel Aviv, Berlin, Leipzig u.a.), "um auf jeden Zug aufzuspringen, der aus dem Landratsamt angefahren kommt."


Verwaltungs- und Personalkosten

Personalapparat von fast 400 Mitarbeitern  kostet jeden Bürger (vom Säugling bis zum Rentne)r fast 1.000 EURO -bei Jahrzehnten gleichbleibender Einwohnerzahl- im Jahr.
Wir-Buerger finden hälftige Kosten analog gleichgrößer Gemeinden wäre auskömmlich.