Bürgerfragestunden

Wir-Buerger wollen Antworten

Bürgerfragestunde 30. Januar 2025, 18:30 Uhr

 

Ein jüngerer Mitbürger fragte nach der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Stadt angesichts der aktuellen Finanzlage. Wie ist der Erfüllung der Pflichtaufgaben auch für seine Zukunft in Alzenau gesichert?

 

Der Bürgermeister meinte, in den Haushaltsberatungen 2025 beschränke man sich auf diese Pflichtaufgaben und baue lediglich bereits im Bau befindliche Projekte zu Ende. 

Anmerkung: Wer plant in der Alten Schule Kälberau ein Vereinsheim für die örtliche Feuerwehr für EUR 1 Mio. umzubauen, der überzeugt damit nur Zuhörer, die nichts von Kommunalfinanzen verstehen. Dies ist keine Pflichtaufgabe, auch wenn die Worte Schule und Feuerwehr benutzt werden.

 

Weiter wollte er wissen, wieviel der Neujahrsempfang 2025 der Stadt insgesamt gekostet hat? 

10.000,00 EUR nach jetzigem Stand antwortete der Bürgermeister.

Anmerkung: s. a. unseren Artikel Neujahrsempfang 2025.

 

Ob beim neuen Faulturm der Kostenrahmen eingehalten wird, beantwortete der Bürgermeister mit „ja“, ohne allerdings die aktuelle Kostenschätzung zu nennen. 

 

Wieviel weniger Gewerbesteuern die Stadt Alzenau einnimmt, wenn Hyuandai Alzenau demnächst verläßt, konnte der Bürgermeister mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht beantworten. 

 

Heike Hauptmannl wollte wissen, ob der Stadtrat ein budget für die Wiederholung des „Sommermärchen, 10 Jahre Landesgartenschau. Alzenau blüht auf“ genehmigt hat und wie hoch dieses ist?

Der Bürgermeister erklärte, er habe 10.000 EUR dafür in der Verwaltungshaushalt eingestellt.

Anmerkung: Einen Beschluss des zuständigen Stadtrates konnte der Bürgermeister nicht nennen. 10 TEURO kostete schon der Neujahrsempfang 2025. Ob das  für Sommerkino, Open-Air-Konzerte etc. ausreicht, selbst wenn kein Champagner ausgeschenkt wird, darf infrage gestellt werden. Wir-Buerger bleiben am Thema dran.

 

Weiter fragte H. Hauptmannl nach dem Sanierungsplan der Alzenauer Hallen, der im HuF am 21.01.25 erwähnt, aber noch nicht öffentlich behandelt wurde. Der Bürgermeister bestätigte die Existenz des Sportstättenplans. Notwendige Kosten daraus, sind im Finanzplan 2025 noch nicht enthalten.

 

Peter Bloett erkundigte sich, angesichts der Finanzlage der Stadt, nach verschiedenen Ausgabenpositionen:

Wieviel kostete das Weihnachtsessen für den Bürgermeister, den Stadtrat, die Ehrenbürger und die leitenden Angestellten der Stadt Alzenau, jeweils mit Partner, nachdem die Fraktion der GRÜNEN ihre Kosten für 8 Teilnehmer mit 480 € selbst getragen hat?

Laut Bürgermeister standen Gesamtkosten von 1.500 EUR, Einnahmen von 550 EUR (incl. Grüne) gegenüber.

Anmerkung: In früheren Jahren kostete das Essen im Schnitt 5.000 EUR

 

Die Spendenbereitschaft der Gäste beim Neujahrsempfang 2025 bezifferte der Bürgermeister nach Leerung der aufgestellten Spendenbox mit „Null EURO“.

 

Im Zusammenhang mit der umfangreichen Werbung für das neue, bisher nicht vom Stadtrat beschlossene Logo, erklärte der Bürgermeister, dass der Stadt im Emmy-Noether-Park neun Plakatwände gehören und daher dafür nur Kosten von 332,43 EUR angefallen seien.

 

Textiltaschen mit dem neuen Logo zum Einzelkostenpreis von 2,12 EUR seien an die Mitarbeiter der Stadt verteilt worden.

Anmerkung:  Der übliche Tagespreis pro Plakatwand liegt bei 15 – 20 €. Weshalb die Stadt hier auf mögliche Einnahmen verzichtet, um exklusiv für sich zu werben, ist nicht nachvollziehbar. Es zeigt sich wieder einmal ein grundlegende Fehlvorstellung beim Umgang mit dem Bürgervermögen. 

Die Stadtverwaltung Alzenau ist eine Behörde und kein Wirtschaftsunternehmen. Das Budget für Öffentlichkeitsarbeit dient nicht der Bespaßung von Mitarbeitern, seien die Kosten auch noch so gering. 

400 MA x 2,12 EUR = 848 EUR. 

Geld, das bspw. „In Not geratene Kinder“ besser gebrauchen könnten.   

 

Der Stadtrat hatte den Bau von sechs Eigentumswohnungen in der KiTa Sonnenland mit 359 qm Mietfläche beschlossen. Die zwei „großen Wohnungen werden nun mit 32 qm weniger Mietfläche angeboten. 

Weniger Mietfläche heißt weniger Wohnungswert. 

Sind dafür die kleineren Wohnungen größer?

Anmerkung: Da der Bürgermeister nicht jede Zahl im Kopf haben kann, hatten Wir-Buerger unsere Frage schon am 20.01.25 gestellt. 

Trotzdem konnte der Bürgermeister die Frage nicht beantworten.

 

Dieter Wombacher erkundigte sich nach der Gesamtverschuldung der Stadt zum 31.12.2024, nachdem zuletzt unterschiedliche Zahlen zu lesen waren. Der Bürgermeister erklärte die Stadt habe EUR 21,2 Mio. und die Stadtwerke (für die die Stadt genauso haftet) EUR 27,9 Mio., insgesamt also EUR 49,1 Mio. zum Jahresende 2024.

Wie hoch die zusätzlichen Kassenkredite der Stadt bzw. der Stadtwerke und der WoBau Alzenau GmbH zum 31.12.2024 waren, wollte Herr Wombacher auch wissen. Dazu konnte der Bürgermeister keine Antwort geben, will diese Zahlen aber nachreichen.

Anmerkung: Im zweiten Anlauf ließ sich der Bürgermeister vom Stadtrat die Erhöhung des Kassenkreditimits (Dispo) von EUR 4 Mio. auf EUR 6 Mio. im Nachtragshaushalt 2024 erhöhen. Dass man am 30.01.25 noch nicht weiß, wie hoch die Kreditinanspruchnahme zum 31.12.2024 war, spricht Bände. 

 

Herr Wombacher fragte die Stadtratsmitglieder, weshalb sie es zulassen, dass der Bürgermeister einen anerkannten Experten für Kalkulation von Großanlagen im Namen der Stadt Alzenau einen „Scharlatan“ nennt. 

Er würde sich als Alzenauer Bürger zumindest eine Distanzierung des Stadtrates von derartigen Äußerungen erwarten.

Herr Wombacher fragte nach, wer die Stellungnahme zum Antrag auf Aufnahme des Sülzert als Wald der Güteklasse 1 abgegeben habe. 

Der Bürgermeister erklärte dazu, er und der Leiter des Forstamtes haben die Erklärung abgegeben.

 

Lorena Gumprecht äußerte dazu ihr Unverständnis, dass die Stadt den Wald hinter der Bachstrasse bzw. am Hundeauslauf mit dem Waldgebiet Am Sülzert gleichsetze. Letztere sind in 2019 erheblich geschädigt worden. Beim Sülzert handelt es sich um einen gesunden Wald mit hoher Artenvielfalt.

Lorena Gumprecht lud den Bürgermeister erneut ein, sich der Diskussion mit den Bürgern zum Windpark zu stellen.
06.02.2025

Bürgerfragestunde 28.11.2024            

Peter Bloett fragte: 

zur KiTa Sonnenland, welchen Beitrag der Landkreis in diesem Kooperationsprojekt erbracht hat und zu welchem Kaufpreis die 6 ETW (Kosten nach Förderung EUR 2,3 Mio.) in die 100 % Tochter Alzenauer WoBauGmbH übertragen will?

Der Bürgermeister erklärte, dass es keinen Beitrag des Landkreises im Projekt gab. Hinsichtlich des Kaufpreises sei man noch in Verhandlungen und im Gespräch mit den WP der Alzenauer WoBau.

(Anmerkung: Im Entwurf des Finanzplans 2025 werden die 6 ETW zu EUR 2,0 Mio. an die WoBau verkauft und dafür müssen zusätzlich 500 TEUR Gesellschaftereinlage eingebracht werden. Fazit: Wert der 6 ETW:  EUR 1,5 Mio.; Baukosten EUR 2,3 Mio.; Verlust 800 TEUR)

 

zum Nachtragshaushalt 2024, welcher konkrete Schaden, in welcher Höhe durch 

welche konkrete Maßnahme im Nachtragshaushalt hätte verhindert werden können?

Der Bürgermeister erklärte, dass der Stadt ein „Reputationsschaden“ entstanden sei. Die Kommunalaufsicht (Landrat) habe zum Erlass des Nachtragshaushalts aufgefordert und die Überziehung des Kassenkreditlimits von knapp EUR 4 Mio. im September 2024 genehmigt.

 

Ein Bürger fragte, ob mit den angegebenen EUR 1,5 Mio. alle von der Stadt Alzenau für das neue Wellpappengelände zu tragenden Erschließungskosten erledigt sind. Laut Bürgermeister liegen die voraussichtlichen Erschließungskosten bei ca. EUR 2,6 Mio.

Weiter fragte er, wie der Stand beim Neubau Feuerwehrhaus Alzenau ist. Der Bürgermeister erklärte man schreite im Planungsprozess weiter voran.

 

Eine Bürgerin wollte wissen, ob bei der Einzäunung der Michelbacher Grundschule eine weniger einschränkende Maßnahme möglich sei. Eine aufgelegte Petition habe schon mehr als 1.200 Unterstützer, die sich gegen die geplante Einzäunung aussprechen. Der Bürgermeister erklärte, dass man das Thema erneut am 05.12.24 im Stadtrat behandele.

(Anmerkung: Am 05.12.24 entschied der Stadtrat, dass der Bolzplatz von der Einzäunung ausgenommen werden kann.

 

Fritz Grimm verwies auf den 6. November 24. An diesem Tag zerbrach die Ampel, D. Trump wurde wiedergewählt und für 3 Stunden verzehnfachte sich der Strompreis auf 840 € die MW/h. Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse des Vereins Gegenwind Freigericht zum geplanten Windpark Am Sülzert zeige drohende Millionenverluste auf. 

Hr. Grimm fragte daher den Bürgermeister:

Wollen Sie unbeirrt weiter marschieren, ganz nach dem Motto „Augen zu und durch!“ ?
Wollen Sie weiterhin die Umwelt im Sülzert zerstören, um nutzlose WKAs zu errichten, die nicht funktionieren, wenn sie gebraucht werden. Und das alles nur weil die Stadt Alzenau nicht haushalten kann ?

Der Bürgermeister antwortete, dass er weiterhin überzeugt ist, dass die 8 WKAs einen nennenswerten Beitrag zur Alzenauer Stromversorgung leisten werden. Die erwähnte Wirtschaftlichkeitsanalyse sei falsch und der Ersteller ein „Scharlatan“. Er habe dies gegenüber dem Main-Echo erklärt, obwohl er nicht in der Informationsveranstaltung anwesend war.

 

Lorena Gumprecht kritisierte, dass man seitens der Stadt bzw. des Stadtrates nicht bereit sei, sich mit den Argumenten zum Windpark Am Sülzert auseinanderzusetzen. Sie fragte, warum keine Stadtratsmitglieder, mit Ausnahme einer FDP-Stadträtin, trotz persönlicher Einladungen anwesend waren.

 

Dieter Wombacher fragte, weshalb der Bürgermeister schon Verträge mit der Projektgesellschaft zum Windpark unterschreibe, obwohl das Gebiet bisher nicht zum Windvorranggebiet erklärt wurde und die geforderten Wirtschaftlichkeitsanalysen auf Basis der Windmessungen fehlten. Zumal noch ein Bürgerbeteiligungsverfahren bis 15. Januar 2025 läuft. Der Bürgermeister erklärte, er sei von der Wirtschaftlichkeit des Projektes überzeugt und die Bürger könnten beim Landratsamt Einwände gegen die Erklärung zum Windkraftvorranggebiet machen.

 

Heike Hauptmannl erkundigte sich nach den Kosten des „Host-town-Events 2023“. Ein Beschluss des Stadtrates als Ausrichter zu fungieren, lag nicht vor und der Bürgermeister habe schriftlich mitgeteilt, dass sich die Kosten auf 44 TEUR beliefen. Nach Spenden blieb noch ein Aufwand von 16 TEUR der Stadt. 

Fr. Hauptmannl fragte ergänzend, 

ob darin die Kosten diverser Reisen (Bad Tölz, Berlin) enthalten sind und welchen Beitrag der Landrat zu diesem „Kooperationsprojekt“ geleistet hat.

Der Bürgermeister antwortete, dass die Reisekosten nicht in der Rechnung enthalten sind. Der Landrat habe bisher keinen Beitrag geleistet. Aufgrund der Nachfrage von Frau Hauptmannl, überlege der Landrat aber nochmal, ob er einen Beitrag leiste.

(Anmerkung: vgl. auch unseren ausführlichen Artikel: „Oh, wie schön ist Paraguay“)

 

Ergänzend fragte Herr Bloett, welche Auswirkungen der Bürgermeister auf den Windpark aufgrund des wahrscheinlichen Regierungswechsels in Berlin sehe, gerade bezüglich einer anderen Energiepolitik? Der Bürgermeister sieht keine Auswirkungen. Er rechne damit, dass die garantierte Einspeisungsvergütung entfalle, aber sich der Windpark mit der erzeugten Windenergie auch mit Marktpreisen rechne.  
10.12.2024

Bürgerfragestunde 26.09.2024 

Zu Beginn der Bürgerfragestunde hatten sich ca. 2/3 der Stadträte eingefunden. Zwei Fraktionen waren zu Beginn nicht vertreten. Sitzungsgeld gibt es erst ab 19.00 Uhr.

Die Bürger nutzten ihr Fragerecht bis zur letzten ihrer 30 Minuten.

 

Peter Bloett hatte folgende Fragen:

1.        Kapitalkosten:

Im Haushalt 2024 werden laut Anlage 5 für Kredite 

Stadt Alzenau                                                      309 TEURO

sogenannte „Stadtwerke“-Kredite                    454 TEURO

Zinsen anfallen.

Es wurden mit 315 TEURO Zinsen der Stadt (Vorbericht VIII) und im Wirtschaftsplan der Stadtwerke mit 298,8 TEURO (Anlage 6) geplant.

In welcher Höhe sind Kreditzinsen für sämtliche Fremdmittel, incl. möglicher Kassenkredite und Neukredite, zum 30.06.2024 bei Krediten der Stadt bzw. sog. „Stadtwerke-Kredite“ angefallen?

Werden die budgetierten Zinskosten i.H.v. insgesamt 613,8 TEURO für 2024 ausreichen?

Antwort BM: Die Zinsbudgets waren zum 30.06.24 mit 47 % ausgenutzt. Zusätzlich sind für Bauspardarlehen weitere Zinsen in sechsstelliger Höhe angefallen. In welcher Position diese Zinsen im Haushalt geplant waren haben wir im Nachgang angefragt.

 

2.        Beamtenstellen:

Manche hoheitlichen Aufgaben der Stadt müssen zwingend von Beamten ausgeführt werden, sog. Funktionsvorbehalt des Art 33 IV GG. Lt. Stellenplan 2024 bestehen 13,88 Beamtenstellen und weitere 2,6 Stellen werden in eine Beamtenstelle umgewandelt. 

Zum Vergleich:

Alzenau (ca. 19.000 EW) hatte 2020 lediglich 9,13 Beamtenstellen.

Großostheim (16.353 EW) hat 2024 nur 8,0 Beamtenstellen.

Niedernberg (5.238 EW) hat 2020 lediglich 2,0 Beamtenstellen.

Wie viele Beamtenstellen müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Funktionsvorbehalt) in der Stadtverwaltung mit Beamten besetzt werden?

Wie viele Beamtenstellen betreffen Aufgaben / Funktionen, die nicht zwingend von Beamten ausgeführt werden müssen?

Wie viele Beamtenstellen hatte die Stadt Alzenau im Haushaltsjahr 2011?

Antwort BM: In 2011 hatte Alzenau 8,7 Beamtenstellen. Gesetzlich erforderlich sind für Alzenau nur 3,0 Beamtenstellen. Der BM zitierte Art 33. (2) GG wonach, jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte hat.

(Anmerkung Wir-Buerger: Der BM irrt, wenn er meint es gibt ein Grundrecht auf Beamtenstatus. Nur vorher geschaffene Beamtenstellen müssen fair vergeben werden. Die Anzahl der Beamtenstellen im Rathaus Alzenau hat der Stadtrat zu verantworten).

 

3.        Entwicklung altes Wellpappengelände:

Nachdem nun mit dem Bau des neuen Wellpappenwerks in der Marie-Curie-Str. begonnen wurde, soll das alte Wellpappengelände voraussichtlich in 2027 an die Stadt Alzenau übergeben werden. 

Zuletzt war beabsichtigt auf dem alten Gelände eine Kulturhalle mit Musikschule zu errichten. Angesichts der Haushaltslage dürfte dies unrealistisch sein.

Wie ist die Einbindung der Alzenauer Bürgerschaft in die Entwicklung dieses Geländes angedacht?

Antwort: Die Bürger der Stadt werden im Rahmen von Bürgerworkshops in die Planung zur Entwicklung des Geländes eingebunden. Die verbindliche Entscheidung darüber bleibt dem in 2026 neu zu wählenden Stadtrat vorbehalten.

Karl Amberg hatte folgende Fragen:

4. Klimaschutzkonzept Stadt Alzenau

Am 27.04.23 hat der Stadtrat das neue Klimaschutzkonzept und Maßnahmen mit großer Mehrheit beschlossen. Bayern soll bis 2040 klimaneutral sein.

Ist die beschlossene Projektstruktur erarbeitet?

Wie ist der Umsetzungsstand der Maßnahmen?

Welchen Einfluß hat die aktuelle Haushaltssperre auf die Umsetzung der Maßnahmen?

Antwort: Die Projektstruktur ist fertig und wird vom zuständigen MA kurzfristig vorgestellt. Maßnahmen, wie bspw. LED-Lampen in Gebäuden der Stadt wurden umgesetzt. Am Vormittag fand eine Veranstaltung zu Windprojekten statt. Der BM rechnet mit einer Vertragsunterzeichnung zum Windpark Am Sölzert noch in diesem Jahr.  Einige Maßnahmen mußten tatsächlich aufgrund fehlender Haushaltsmittel zurückgestellt werden.

(Anmerkung Wir-Buerger: Im Main-Echo war am 27.09.24 zu lesen, dass der Freigerichter Gemeinderat einstimmig den Windpark erneut auf den Prüfstand stellen will.

https://www.main-echo.de/region/rhein-main-hessen/freigericht-windpark-soll-erneut-auf-den-pruefstand-art-8371687

Wir-Buerger sind gespannt mit wem der Bürgermeister in 2024 Verträge abschließen will).

 

Horst Kröll hatte folgende Fragen:

5. Aufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans

Wann tut sich etwas in dieser Sache, die seit 2003 aussteht?

Antwort: Hier wurde nur die Digitalisierung einzelner Baugebiete in Alzenau u. den Stadtteilen vorgenommen. Für die Neuaufstellung wurde ein Ing.-Büro beauftragt. Hier will man das Kostenangebot abwarten u. dann endgültig entscheiden. Der Stadtrat habe den Flächennutzungsplan abgelehnt und einen Ortsentwicklungsplan beschlossen.

 

6. Photovoltaikanlagenpflicht für Gewerbe- und Industriegebäude in Bayern

Das bayer. KlimaschutzG regelt diese Pflicht für Bauanträge ab dem 01.03.2023. 

Wurde die Umsetzung vom städt. Bauamt veranlasst und welche Bauprojekte sind hiervon betroffen?

Antwort: Die PV-pflicht wird bei allen Bauprojekten beachtet. Entscheidend ist das Datum des Bauantrages. 

 

7. Einführung Doppik-Buchhaltung

Der HuF hat die Verwaltung am 07.03.24 beauftragt bis zur nächsten Haushaltsberatung weitgehende Informationen, insbesondere Angebote für eine Umstellung auf doppische Haushaltsführung, einzuholen. Wie ist hier der Sachstand, da die Haushaltsberatungen 2025 anstehen? (Anm: siehe auch unser update zur Sitzung des HuF vom 19.09.24)

Antwort: Die Verwaltung hat externe Angebote eingeholt und wird diese im nächsten HuF vorstellen (Anm.: nächster HuF 10.10.24, 19.30 Uhr).

 

8. Fahrradwegeausbau Freigericht

Wie ist der Sachstand der Fahrradwege 

Albstadt – Rodenbach - Freigericht  bzw.

Albstadt – Neuses – Freigericht ?

Antwort: Man ist weiterhin in Verhandlungen mit Grundstückseigentümern

 

9. Sachstand Fahrradwegkreuzung Ri. Karlstein vor BAB  

Antwort: Fehlende Haushaltsmittel verhindern Fertigstellung der bereits vorbereiteten Maßnahmen.

 

Ein Bürger fragte:

10. Baustellenbegehung nach Fertigstellung

Nach Abschluss der Bauarbeiten im Bereich der ehemaligen Gaststätte „Zum Löwen“, sind die Gehwege noch immer nicht fertiggestellt und große Löcher bilden Sturzgefahren.

Können nicht nach Abschluss von Bauarbeiten Baustellenbegehungen an großen Bauprojekten vorgenommen werden.

Antwort: Das ist überlegenswert.

 

11. Organisationsgutachten

Heike Hauptmannl fragte nach, wann das seit mehreren Jahren angekündigte Organisationsgutachten vorliegt.

Antwort: Das Gutachten liegt vollständig vor und wird wegen Personendatenschutz zunächst im Stadtrat nicht öffentlich erörtert, bevor es dann den Bürgern veröffentlicht wird. 

Bürgerfragestunde 25. Juli 2024

Mehrere Michelbacher Bürger fragten zum Thema Einzäunung der Michelbacher Grundschule nach, ob es nicht Maßnahmen gebe , die weniger Nutzungsbeschränkungen für die Jugend in Michelbach bedeuten würden, bspw. Videoüberwachung oder nur Einzäunung des Schulgeländes ohne Spielfeld.

Antwort: Grundsätzlich ist das Spielfeld auch Schulgelände und als solches nicht frei zugänglich. Die Stadtverwaltung wird aber nochmals überprüfen, ob die angeregten Maßnahmen darstellbar sind.

Ein Bürger fragte, warum die Bürgerfragestunde nicht mehr protokolliert und veröffentlicht wird, da der Inhalt doch interessant für alle Bürger sei.

Antwort: Die Bürgerfragestunde ist nicht mehr Teil der Stadtratssitzung und wird daher dort nicht mehr protokolliert. Ein Protokoll wird erstellt, aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.

(Anmerkung Wir-Buerger: Wozu ein Protokoll, dass unter Verschluss bleibt? Datenschutz kann erfüllt werden, wenn der fragende Bürger nicht mit Namen genannt wird. Man darf sich nicht wundern, wenn manche Fragen immer wieder gestellt werden)

Weiter fragte der Mitbürger, was aus dem Vorhaben des Stadtrates auf Reduzierung der Personalkosten um 10 % geworden sei?

Antwort: Man warte auf das beauftragte Organisationsgutachten auf dessen Bais entschieden werden soll.

(Anmerkung Wir-Buerger: Man ist an Ludwig Thoma „Ein Münchner im Himmel“ erinnert. Dort wartet die bayerische Staatsregierung am Ende auch immer noch auf göttliche Eingebung, aber der Bote Aloisius sitzt im Hofbräuhaus an seinem Stammplatz)

Horst Kröll fragte im Zusammenhang mit den Gas- und Stromkonzessionsverträgen mit der EVA (TOP 7 und 8), ob 

a)        diese von einem unabhängigen Dritten überprüft wurden,

b)        eine Veränderung des Gesellschafteranteils (Alzenau nur 30,5 %) möglich sei,

c)        die 8 Aufsichtsräte (7 Stadträte plus Bürgermeister) infolge Interessenskonflikt stimmberechtigt seien,

und, warum diesmal nicht der vollständige Bilanzgewinn 2023 der EVA (EUR 1,325 Mio.), sondern nur 50 % (662 TEURO) ausgeschüttet werden?

Antwort: Die Stadt nutze den Musterkonzessionsvertrag des Städte- und Gemeindetages, eine Veränderung des Gesellschafterminderanteils an der EVA sei nicht geplant und über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheiden die Gesellschafter nach Stimmanteilen. Ein Interessenskonflikt bestehe nicht.

(Anmerkung Wir-Buerger: vgl. BGH vom 28.02.2020 https://www.energienetzrecht.de/2020/05/25/bgh-entscheidet-zum-neutralitaetsgebot-in-konzessionierungsverfahren/ )

Der Bürgermeister bestätigte Herrn Kröll, dass der Rechtsstreit mit der Wellpappe wegen des Grundstückstauschvertrages nach Zahlung der Rechtsstreitkosten von 980 TEUR abgeschlossen sei.  

Weiter informierte sich Herr Kröll über den geplanten Verkauf der 6 Wohnungen in der KiTa Sonnenland an die Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises (WLA). 

Warum bleiben diese Wohnungen nicht im Besitz der Stadt?

Gibt es für den Verkauf einen Stadtratsbeschluss?

Wie hoch wäre der Kaufpreis?

Antwort: Man ist im Gespräch mit der WLA, eine Entscheidung ist noch nicht getroffen.

(Anmerkung Wir-Buerger: Wer die Presse zum Baufortschritt und die diversen Bauabschnittsfeierlichkeiten verfolgte, konnte den Eindruck gewinnen, der Landkreis ist zumindest Mit-Bauherr. Nun stellt sich heraus, das gesamte Bauprojekt erfolgte allein in der Verantwortung der Stadt Alzenau. Wir-Buerger fragen uns, wie der marktübliche Kaufpreis gegenüber dem Landkreis ermittelt wird. Durch einen unabhängigen Immobiliensachverständigen oder in einem Hinterzimmer-Deal in nicht-öffentlicher Sitzung? Wie werden die erhaltenen Fördergelder zugeordnet?).

Peter Bloett fragte:

Home-Office-Quote der Kernverwaltung

Wie hoch ist die home-office-Quote der Mitarbeiter, ohne die Mitarbeiter der Stadtwerke/Bauhof bzw. der Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte? 

Antwort: Daten werden nicht erhoben

Auslastung der vorhandenen Büroarbeitsplätze

Wie hoch ist die tatsächliche Auslastung der Büroarbeitsplätze, ermittelt aus

                            Anzahl der Büroarbeitsplätze                      

Tatsächlich genutzte Büroarbeitsplatzzeiten            ?

Antwort: Daten werden nicht erhoben

Kosten externe Garten- und Parkpflege

Wie hoch sind die jährlichen Kosten für externe Dienstleister für Garten- und Parkpflege?

Antwort: 224 TEUR

Abrechnung Landesgartenschau

Welche Positionen der Abrechnung der Landesgartenschau stehen abschließend fest und in welcher Höhe ?

Welche Positionen können noch nicht abschließend beziffert werden und haben aktuell welche prognostizierte Höhe?

Antwort: Mit Ausnahme des Rechtsstreites mit dem Insolvenzverwalter stehen alle Positionen fest und entsprechen den bisher vorläufig veröffentlichten Zahlen.  

(Anmerkung Wir-Buerger: Ausgaben ca. EUR 8,6 Mio, Einnahmen aus Zuschüssen, Eintrittsgelder u.a. ca. EUR 3,8 Mio., daher Nettokosten ca. EUR 4,8 Mio.)

Wie endete der Rechtsstreit mit dem Insolvenzverwalter der Hochbaufirma für die Landesgartenschau?  Waren die dafür zurückgestellten 250 T€ ausreichend?

Antwort: Der gerichtliche Vergleich wurde vom Insolvenzverwalter widerrufen. Eine Entscheidung steht aus.

Standort neues FW-Haus Alzenau

Welche Gründe standen bzw. stehen dem Standort des neuen FW-Hauses zwischen Alzenau und Wasserlos entgegen, insbesondere nachdem der Stadtrat gegen einen gemeinsamen Standort mit der BRK-Rettungswache gestimmt hat?

War man mit der Planung dort nicht schon weiter als nun an der Prischoßhalle?

Antwort: Man stand kurz vor der Veröffentlichung des Flächennutzungsplans. Wegen Eigentumsproblemen bei dafür benötigten Grundstücken verzögerte sich das Projekt. Nach Änderung der Mehrheiten im Stadtrat gab es andere Vorstellungen und die Baukostensituation hatte sich verschlechtert.

Sicherheitsdienst Generationenpark

Wird im Sommer 2024 wieder ein Sicherheitsdienst im Park beauftragt, für welche Zeit und für welche Kosten?

Antwort: Der Sicherheitsdienst ist im Umfang des Vorjahres beauftragt.

Baukosten Rathaus – Anbau

Am 27.06.24 begründete die örtliche Rechnungsprüferin die Kostensteigerung mit geopolitischen Ursachen. Leider nannte sie keine Zahlen und auch aus dem Stadtrat wurde nicht nach dem Betrag der Kostensteigerung gefragt. Daher:

Wie hoch waren die Kostenüberschreitungen gegenüber den ursprünglich genehmigten Summen? 

Antwort: Die Baukosten waren in 2020 mit ca. EUR 3 Mio. geplant. Nach Abrechnung lagen die Baukosten bei EUR 3,59 Mio. was einer Kostenüberschreitung von 18,7 % entspricht.

(Anmerkung Wir-Buerger: In einer Kosten-Nutzen-Analyse wäre natürlich auch der Wert des Grundstückes einzubeziehen)


Zum Bericht im Main Echo vom 25.04.2024  und zu unserem Thema "Demokratie stärken " und Bürgerfragestunde hat unser Mitbürger Horst Kröll folgende Meinung:

Zensur der Bürgerfragestunde

 

Obwohl anderswo Städte ihren Bürgern in öffentlichen Stadtratssitzungen

im Rahmen der Bürgerfragestunde die Beteiligung am politischen Geschehen

ermöglichen, will man diese in Alzenau in den nicht-öffentlichen Teil

verbannen. Künftig soll diese Fragestunde - wurde schon auf 30 Minuten

reduziert - vor die Sitzung, also von 18.30 - 19.00 Uhr im 2 Monatsabstand

verlegt werden. Somit ist sie auch nicht mehr Teil der offiziellen Niederschrift einer Stadtratssitzung!

Sinn der Bürgerfragestunde ist es, dass der Bürger Fragen an den Bürgermeister

und die Stadträte stellen und sich über allgemeine kommunale Angelegenheiten informieren kann, Verbesserungen vorschlagen, Wünsche und Kritik äußern.

Dies ist gelebte Demokratie, die man in Alzenau unterbinden will.

Es geht hierbei darum, aufgrund der in letzter Zeit unliebsamen Nachfragen,

Kritiker mundtot zu machen. Nicht der richtige Weg und man darf gespannt

sein, wieviel Bürger die neue Regelung wahrnehmen? Gleiches gilt auch für

die Anwesenheit der Stadträte/innen, die ja durch ihre Wahl die Bürgerinteressen wahrnehmen sollten. 

Eine neue Pointe, nicht nur für die " Alzenauer Zeitrechnung“.

 

29.04.2024 



                        Bürgerfrage (-halbe) Stunde

Bürgermeister und Stadtrat haben nicht nur beschlossen die Bürgerfragestunde aus den Stadtratssitzungen auszuschließen, sondern auch den Inhalt der Fragen und Antworten nicht mehr zu veröffentlichen. So stellt man sich „Demokratie stärken“ vor. Kritische Nachfragen werden als respektlos gebrandmarkt.

Wir-Buerger wollen die verursachte Lücke der Bürgerbeteiligung schließen.

Wir werden die Fragen und Antworten der Bürgerfragestunden im Rahmen unserer Möglichkeiten weiterhin dokumentieren.

Die nächste Bürgerfrage(halbe)stunde findet am 25.07.2024 um 18.30 Uhr statt.

Damit wir fundierte und richtige Antworten vom Bürgermeister erhalten, haben wir unsere Fragen (und die, die uns von Mitbürgern zugeleitet wurden) vorab mitgeteilt und veröffentlichen diese in unserer Rubrik „Bürgerfragestunden“.  

Wir-Buerger werden uns nicht mundtot machen lassen nur weil manche Antwort unangenehm ist.

Bürgerfragestunde am 21.03.2024


Ein Alzenauer Bürger lobte ausdrücklich die Initiative "Demokratie stärken".
Er fragte, ob es sich bei  der Tätigkeit der Mitarbeiterin Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Alzenau um ein ehrenamtliches oder ein dienstliches Engagement handelt. Der BM bestätigte Letzteres.

Wir-Buerger stellten Fragen zum Finanzwesen.
Da das Thema und die Antworten komplex sind haben wir uns entschieden, diese unter der Rubrik "Doppik für Anfänger"  in den nächsten Wochen darzustellen.

Wir-Buerger erkundigten uns nach der Finanzierung des städtischen Anteils am Windpark Sölzert in Höhe von ca. 11 Mio €.
Der BM erklärte, dass verschiedene Konzepte mit dem Stadtrat erörtert wurden. Laut Main Echo soll eine Bürgerversammlung zum Windpark am 17.04.2024 18:30 Uhr in der Kahltal Halle in Michelbach stattfinden.

 

Wir-Buerger erkundigten uns nach möglichen Risiken der Stadt aus dem MTB Trail Park.
Hierzu erklärte der BM, dass man u.a. mit dem DAV die rechtlichen Risiken im Vorfeld geklärt habe und i.ü. die Haftpflichtversicherung ausreicht.
Mitarbeiter des Forstamtes überprüfen die Trails regelmäßig.


Wir-Buerger hinterfragten weshalb der Mehrheitsbeschluss von 20:4 über den Standort des neuen Trauzimmers nicht umgesetzt wird.
Der BM erklärte, dass er diesen Beschluss nicht vollziehen werde auch wenn er dafür vom Stadtrat gerügt werde. 
(s.hierzu auch Themen: Trau (riges)zimmer

Bürgerfragestunde am 01.02.2024

Nochmals wurde nach der Entwicklung der Personalkosten im Zeitraum 2019-2023, aufgegliedert nach Bereichen gefragt.

Der BM zeigte mittels einer Tabelle auf, dass die Kostensteigerung mit 

49 % im Bereich Erziehung / Soziale Sicherung,

18 % in der Gesamtverwaltung und

13 % im Bereich Wissenschaft und Kultur

erfolgte.

 

Der BM erklärte, 

zu den Burgfestspielen, dass deren Defizit auf 42 TEUR gedeckelt seien und keine Personalkosten dafür die Stadt treffen. Die Freikarten (sog. Ehrenkarten) könnten im regulären Verkauf Erlöse von bis zu 3.000 €einbringen.

dass für das Burggrundstück trotz intensiver Verhandlungen bisher kein Verkaufsabschluss erreicht wurde und nun ein B-Plan für das Gebiet erlassen wird.  

 

Auf die Nachfrage, weshalb sich die Stadt nicht vom 30 % Anteil an der EVA trennt, statt eine Neuverschuldung i.H.v. EUR 11 Mio. aufzunehmen, entgegnete der BM, dass es keine Veranlassung zur Veräußerung der Anteile gäbe.

 

Der BM sagte die Angaben zur Büro-Nutzfläche für die 15 Arbeitsplätze des neuen Rathaus-Anbaus(Baukosten angabegemäß EUR 3,3 Mio.) zu.

 

Zunächst erklärte der BM auf Nachfrage, dass die Mitglieder der Wasserwacht künftig nur an den Tagenfreien Eintritt haben an denen sie auch Wachdienst machen (Diese Aussage revidierte der BM später).

Weshalb wurde der 100 €-Gutschein für Neugeborene und die kostenlose Entsorgung von Windeln gestrichen?

Der BM erklärte, dass die Stadt aufgrund der Haushaltssituation auch bei den freiwilligen Leistungen sparen müsse. Die Windelsackgebühr von 2 €/Stück sei aber noch günstiger als die Verwiegung in der Mülltonne. Die Stadt zahle für die Entsorgung der Container nach Gewicht


Bürgerfragestunde am 30.11.2023

Der Anstieg der Pro-Kopf-Verschuldung und der Personalkosten in den letzten Jahren, trotz einer seit 2012 gelichbleibender Einwohnerzahl, wurden hinterfragt. 

Von 2012 bis 2024 stiegen die Personalkosten von EUR 8,2 Mio. auf EUR 17,5 Mio. (am 07.02.24 wurden im Haushalt 2024 sogar EUR 18 Mio. beschlossen). 

Die Gesamtverschuldung stieg von EUR 20,8 Mio. in 2012 auf EUR 39,1 Mio. in 2022 (am 07.02.24 wurde im Haushalt 2024 eine Verschuldung auf EUR 47,3 Mio., im ungünstigsten Fall auf EUR 51 Mio., beschlossen). Obwohl die Gewerbesteuereinnahmen in diesem Zeitraum mit EUR 16,4 Mio. über Plan lagen.

Der BM erklärte seit 2020 wurden nur Darlehen getilgt und es sei Ziel, wenig Darlehen im Haushalt in einzuplanen und im Idealfall nicht in Anspruch zu nehmen

Zur Personalkostenentwicklung zeigte der BM eine Tabelle des Stellenaufbaus. Danach gab es im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes den größten Stellenzuwachs. (Trotz Nachfrage wurde diese Tabelle nicht veröffentlicht).

Bürgerfragestunde am 27.04.2023

Die Finanzplanung der Stadt wurde angesichts der Gesamtverschuldung von nahe EUR 40 Mio. hinterfragt, gerade vor dem Hintergrund der aktuell steigenden Zinsen. 

Der BM antwortete, dass man auf günstigere kommunale Zinssätze zurückgreife und Bausparverträge zur Verfügung stehen. Eine solide mittelfristige Finanzplanung sei selbstverständlich.

Woher sollen in den nächsten Jahren die Bruttoerlöse von EUR 20 Mio. aus Industriegrundstücken kommen und müßte beim Wegfall dieser Einnahmen nicht ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden?

Der BM bestätigte, dass die veranschlagten EUR 17,5 Mio. Nettoerlöse in den kommenden Jahren nicht zu erzielen seien. Ein Nachtragshaushalt sei in 2023 nicht nötig, da insbesondere auch die Tarifsteigerungen berücksichtigt wären.


Bürgerfragstunde am 02.03.2023 

Anfrage warum  in der Stadt nicht Doppik statt der überalterten Kameralistik als Rechnungslegungsformat genutzt wird, da die doppelte Buchführung größere Transparenz biete und insbesondere Schattenhaushalte vermeidet. Gerade auch künftige Belastungen sind in der Kameralistik im Gegensatz zur Doppik nicht erkennbar.

Der BM ist der Auffassung die Kameralistik habe sich für Alzenau bewährt.  

 

Bürgerfragestunde


Die Bürgerfragestunde ist eine der wenigen Möglichkeiten in den 6 Jahren zwischen Kommunalwahlen am politischen Prozess teilzunehmen. Obwohl in es Alzenau  „Bürgerfrage-halbe-Stunde“ heißen müsste, da der Stadtrat die Dauer halbiert hat. Doch selbst diese 30 Minuten alle zwei Monate scheinen für manches Stadtratsmitglied eine Last zu sein.

Völlig ohne Grundlage unterbrach ein Stadtrat die Fragen eines Bürgers in der Bürgerfragestunde am 21.03.24 und behauptete dreist, der Stadtrat habe sich die Regeln gegeben, dass 

„jeder Bürger nur eine Frage stellen dürfte und das alles nur 10 Minuten dauern darf“.

 
Bürgerfragestunde 


Im Nachgang zur Sitzung haben Wir-Buerger das Stadtratsmitglied Dr. Röder um Übermittlung dieser Regelung gebeten.
Am 22.03.2024 teile der geschäftsführende Beamte der Stadt per Mail mit,
Der Einwand von Herrn Dr. Röder war nicht richtig
Es gibt lediglich eine grundsätzliche Empfehlung, dass Redebeiträge möglichst in einen kurzen Vortrag zu fassen sind, damit auch andere Bürger von Ihrem Rederecht Gebrauch machen können.
 
Natürlich können Fragen nach Abbuchungsterminen oder Halteverboten kürzer formuliert werden, als komplexe Themen zur Wirtschaftssituation der Stadt. Es ist zu empfehlen, die Fragen und den Hintergrund vorab mitzuteilen, selbst wenn einige Stadträte daran kein Interesse haben mögen. Dies sollte dazu führen, dass Antworten fundierter sind, als bei spontanen Fragen.
Da Wir-Buerger nicht wissen, ob die Klarstellung des geschäftsführenden Beamten es in die Sitzungsniederschrift schafft, veröffentlichen wir die Mail auf dieser Seite.
Lassen Sie sich als Bürger nicht daran hindern, Ihr demokratisches Recht auf Teilhabe am politischen Prozess durch Fragen an die Stadt auszuüben.
Es erstaunt, dass der untaugliche Versuch das Fragerecht eines Bürgers einzuschränken, ausgerechnet aus den Reihen der Partei von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht stammte. Wir hätten dies eher von anderer Seite erwartet.