Bürgerfragestunden 

Wir-Buerger wollen Antworten

Bürgerfragestunde 26.09.2024

1.        Kapitalkosten:

Im Haushalt 2024 werden laut Anlage 5 für Kredite 

Stadt Alzenau                                                                        309 TEURO

sogenannte „Stadtwerke“-Kredite                                      454 TEURO

Zinsen anfallen.

Es wurden mit 315 TEURO Zinsen der Stadt (Vorbericht VIII) und im Wirtschaftsplan der Stadtwerke mit 298,8 TEURO (Anlage 6) geplant.

In welcher Höhe sind Kreditzinsen für sämtliche Fremdmittel, incl. möglicher Kassenkredite und Neukredite, zum 30.06.2024 bei Krediten der Stadt bzw. sog. „Stadtwerke-Kredite“ angefallen?

Werden die budgetierten Zinskosten i.H.v. insgesamt 613,8 TEURO für 2024 ausreichen?

*Anmerkung 12.09.2024:

Aufmerksame Leser haben uns darauf hingewiesen, dass in unserer Frage der Betrag der vertraglich fixierten Zinsen 2024 (763 TEUR, ohne Zinsen für zusätzliche Kredite bspw. für den Faulturm) um ca. 150 TEUR höher ist, als die geplanten Zinsausgaben (612,8 TEUR) 2024.

Es ist kein Tippfehler unsererseits. Diese Zahlen hat der Stadtrat am 07.02.24 in der Haushaltssatzung 2024 mit 16:7 (gegen Grün / Rot) beschlossen. Selbst die Kommunalaufsicht des Landkreises sah - trotz unseres Hinweises vor Genehmigung - keine Notwendigkeit diese Finanzlücke zu beanstanden.

Dass Menschen mit ihrem eigenen Geld sorgsamer umgehen als mit dem Geld Anderer, hat sinngemäß schon der Wirtschaftsnobelpreisträger Milton Friedman festgestellt. 



2.        Beamtenstellen:

Manche hoheitlichen Aufgaben der Stadt müssen zwingend von Beamten ausgeführt werden, sog. Funktionsvorbehalt des Art 33 IV GG. Lt. Stellenplan 2024 bestehen 13,88 Beamtenstellen und weitere 2,6 Stellen werden in eine Beamtenstelle umgewandelt. 

Zum Vergleich:

Alzenau (ca. 19.000 EW) hatte 2020 lediglich 9,13 Beamtenstellen.

Großostheim (16.353 EW) hat 2024 nur 8,0 Beamtenstellen.

Niedernberg (5.238 EW) hat 2020 lediglich 2,0 Beamtenstellen.

Wie viele Beamtenstellen müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Funktionsvorbehalt) in der Stadtverwaltung mit Beamten besetzt werden?

Wie viele Beamtenstellen betreffen Aufgaben / Funktionen, die nicht zwingend von Beamten ausgeführt werden müssen?

Wie viele Beamtenstellen hatte die Stadt Alzenau im Haushaltsjahr 2011?

 

3.        Entwicklung altes Wellpappengelände:

Nachdem nun mit dem Bau des neuen Wellpappenwerks in der Marie-Curie-Str. begonnen wurde, soll das alte Wellpappengelände voraussichtlich in 2027 an die Stadt Alzenau übergeben werden. 

Zuletzt war beabsichtigt auf dem alten Gelände eine Kulturhalle mit Musikschule zu errichten. Angesichts der Haushaltslage dürfte dies unrealistisch sein.

Wie ist die Einbindung der Alzenauer Bürgerschaft in die Entwicklung dieses Geländes angedacht?

Bürgerfragestunde 25. Juli 2024

Mehrere Michelbacher Bürger fragten zum Thema Einzäunung der Michelbacher Grundschule nach, ob es nicht Maßnahmen gebe , die weniger Nutzungsbeschränkungen für die Jugend in Michelbach bedeuten würden, bspw. Videoüberwachung oder nur Einzäunung des Schulgeländes ohne Spielfeld.

Antwort: Grundsätzlich ist das Spielfeld auch Schulgelände und als solches nicht frei zugänglich. Die Stadtverwaltung wird aber nochmals überprüfen, ob die angeregten Maßnahmen darstellbar sind.

Ein Bürger fragte, warum die Bürgerfragestunde nicht mehr protokolliert und veröffentlicht wird, da der Inhalt doch interessant für alle Bürger sei.

Antwort: Die Bürgerfragestunde ist nicht mehr Teil der Stadtratssitzung und wird daher dort nicht mehr protokolliert. Ein Protokoll wird erstellt, aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.

(Anmerkung Wir-Buerger: Wozu ein Protokoll, dass unter Verschluss bleibt? Datenschutz kann erfüllt werden, wenn der fragende Bürger nicht mit Namen genannt wird. Man darf sich nicht wundern, wenn manche Fragen immer wieder gestellt werden)

Weiter fragte der Mitbürger, was aus dem Vorhaben des Stadtrates auf Reduzierung der Personalkosten um 10 % geworden sei?

Antwort: Man warte auf das beauftragte Organisationsgutachten auf dessen Bais entschieden werden soll.

(Anmerkung Wir-Buerger: Man ist an Ludwig Thoma „Ein Münchner im Himmel“ erinnert. Dort wartet die bayerische Staatsregierung am Ende auch immer noch auf göttliche Eingebung, aber der Bote Aloisius sitzt im Hofbräuhaus an seinem Stammplatz)

Horst Kröll fragte im Zusammenhang mit den Gas- und Stromkonzessionsverträgen mit der EVA (TOP 7 und 8), ob 

a)        diese von einem unabhängigen Dritten überprüft wurden,

b)        eine Veränderung des Gesellschafteranteils (Alzenau nur 30,5 %) möglich sei,

c)        die 8 Aufsichtsräte (7 Stadträte plus Bürgermeister) infolge Interessenskonflikt stimmberechtigt seien,

und, warum diesmal nicht der vollständige Bilanzgewinn 2023 der EVA (EUR 1,325 Mio.), sondern nur 50 % (662 TEURO) ausgeschüttet werden?

Antwort: Die Stadt nutze den Musterkonzessionsvertrag des Städte- und Gemeindetages, eine Veränderung des Gesellschafterminderanteils an der EVA sei nicht geplant und über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheiden die Gesellschafter nach Stimmanteilen. Ein Interessenskonflikt bestehe nicht.

(Anmerkung Wir-Buerger: vgl. BGH vom 28.02.2020 https://www.energienetzrecht.de/2020/05/25/bgh-entscheidet-zum-neutralitaetsgebot-in-konzessionierungsverfahren/ )

Der Bürgermeister bestätigte Herrn Kröll, dass der Rechtsstreit mit der Wellpappe wegen des Grundstückstauschvertrages nach Zahlung der Rechtsstreitkosten von 980 TEUR abgeschlossen sei.  

Weiter informierte sich Herr Kröll über den geplanten Verkauf der 6 Wohnungen in der KiTa Sonnenland an die Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises (WLA). 

Warum bleiben diese Wohnungen nicht im Besitz der Stadt?

Gibt es für den Verkauf einen Stadtratsbeschluss?

Wie hoch wäre der Kaufpreis?

Antwort: Man ist im Gespräch mit der WLA, eine Entscheidung ist noch nicht getroffen.

(Anmerkung Wir-Buerger: Wer die Presse zum Baufortschritt und die diversen Bauabschnittsfeierlichkeiten verfolgte, konnte den Eindruck gewinnen, der Landkreis ist zumindest Mit-Bauherr. Nun stellt sich heraus, das gesamte Bauprojekt erfolgte allein in der Verantwortung der Stadt Alzenau. Wir-Buerger fragen uns, wie der marktübliche Kaufpreis gegenüber dem Landkreis ermittelt wird. Durch einen unabhängigen Immobiliensachverständigen oder in einem Hinterzimmer-Deal in nicht-öffentlicher Sitzung? Wie werden die erhaltenen Fördergelder zugeordnet?).

Peter Bloett fragte:

Home-Office-Quote der Kernverwaltung

Wie hoch ist die home-office-Quote der Mitarbeiter, ohne die Mitarbeiter der Stadtwerke/Bauhof bzw. der Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte? 

Antwort: Daten werden nicht erhoben

Auslastung der vorhandenen Büroarbeitsplätze

Wie hoch ist die tatsächliche Auslastung der Büroarbeitsplätze, ermittelt aus

                            Anzahl der Büroarbeitsplätze                      

Tatsächlich genutzte Büroarbeitsplatzzeiten            ?

Antwort: Daten werden nicht erhoben

Kosten externe Garten- und Parkpflege

Wie hoch sind die jährlichen Kosten für externe Dienstleister für Garten- und Parkpflege?

Antwort: 224 TEUR

Abrechnung Landesgartenschau

Welche Positionen der Abrechnung der Landesgartenschau stehen abschließend fest und in welcher Höhe ?

Welche Positionen können noch nicht abschließend beziffert werden und haben aktuell welche prognostizierte Höhe?

Antwort: Mit Ausnahme des Rechtsstreites mit dem Insolvenzverwalter stehen alle Positionen fest und entsprechen den bisher vorläufig veröffentlichten Zahlen.  

(Anmerkung Wir-Buerger: Ausgaben ca. EUR 8,6 Mio, Einnahmen aus Zuschüssen, Eintrittsgelder u.a. ca. EUR 3,8 Mio., daher Nettokosten ca. EUR 4,8 Mio.)

Wie endete der Rechtsstreit mit dem Insolvenzverwalter der Hochbaufirma für die Landesgartenschau?  Waren die dafür zurückgestellten 250 T€ ausreichend?

Antwort: Der gerichtliche Vergleich wurde vom Insolvenzverwalter widerrufen. Eine Entscheidung steht aus.

Standort neues FW-Haus Alzenau

Welche Gründe standen bzw. stehen dem Standort des neuen FW-Hauses zwischen Alzenau und Wasserlos entgegen, insbesondere nachdem der Stadtrat gegen einen gemeinsamen Standort mit der BRK-Rettungswache gestimmt hat?

War man mit der Planung dort nicht schon weiter als nun an der Prischoßhalle?

Antwort: Man stand kurz vor der Veröffentlichung des Flächennutzungsplans. Wegen Eigentumsproblemen bei dafür benötigten Grundstücken verzögerte sich das Projekt. Nach Änderung der Mehrheiten im Stadtrat gab es andere Vorstellungen und die Baukostensituation hatte sich verschlechtert.

Sicherheitsdienst Generationenpark

Wird im Sommer 2024 wieder ein Sicherheitsdienst im Park beauftragt, für welche Zeit und für welche Kosten?

Antwort: Der Sicherheitsdienst ist im Umfang des Vorjahres beauftragt.

Baukosten Rathaus – Anbau

Am 27.06.24 begründete die örtliche Rechnungsprüferin die Kostensteigerung mit geopolitischen Ursachen. Leider nannte sie keine Zahlen und auch aus dem Stadtrat wurde nicht nach dem Betrag der Kostensteigerung gefragt. Daher:

Wie hoch waren die Kostenüberschreitungen gegenüber den ursprünglich genehmigten Summen? 

Antwort: Die Baukosten waren in 2020 mit ca. EUR 3 Mio. geplant. Nach Abrechnung lagen die Baukosten bei EUR 3,59 Mio. was einer Kostenüberschreitung von 18,7 % entspricht.

(Anmerkung Wir-Buerger: In einer Kosten-Nutzen-Analyse wäre natürlich auch der Wert des Grundstückes einzubeziehen)

Zum Bericht im Main Echo vom 25.04.2024  und zu unserem Thema "Demokratie stärken " und Bürgerfragestunde hat unser Mitbürger Horst Kröll folgende Meinung:

Zensur der Bürgerfragestunde

 

Obwohl anderswo Städte ihren Bürgern in öffentlichen Stadtratssitzungen

im Rahmen der Bürgerfragestunde die Beteiligung am politischen Geschehen

ermöglichen, will man diese in Alzenau in den nicht-öffentlichen Teil

verbannen. Künftig soll diese Fragestunde - wurde schon auf 30 Minuten

reduziert - vor die Sitzung, also von 18.30 - 19.00 Uhr im 2 Monatsabstand

verlegt werden. Somit ist sie auch nicht mehr Teil der offiziellen Niederschrift einer Stadtratssitzung!

Sinn der Bürgerfragestunde ist es, dass der Bürger Fragen an den Bürgermeister

und die Stadträte stellen und sich über allgemeine kommunale Angelegenheiten informieren kann, Verbesserungen vorschlagen, Wünsche und Kritik äußern.

Dies ist gelebte Demokratie, die man in Alzenau unterbinden will.

Es geht hierbei darum, aufgrund der in letzter Zeit unliebsamen Nachfragen,

Kritiker mundtot zu machen. Nicht der richtige Weg und man darf gespannt

sein, wieviel Bürger die neue Regelung wahrnehmen? Gleiches gilt auch für

die Anwesenheit der Stadträte/innen, die ja durch ihre Wahl die Bürgerinteressen wahrnehmen sollten. 

Eine neue Pointe, nicht nur für die " Alzenauer Zeitrechnung“.

 

29.04.2024 

Sitzung am 21.03.2024

Ein Alzenauer Bürger lobte ausdrücklich die Initiative "Demokratie stärken".

Er fragte, ob es sich bei  der Tätigkeit der Mitarbeiterin Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Alzenau um ein ehrenamtliches oder ein dienstliches Engagement handelt. Der BM bestätigte Letzteres.

Wir-Buerger stellten Fragen zum Finanzwesen.
Da das Thema und die Antworten komplex sind haben wir uns entschieden, diese unter der Rubrik "Doppik für Anfänger"  in den nächsten Wochen darzustellen.

Wir-Buerger erkundigten uns nach der Finanzierung des städtischen Anteils am Windpark Sölzert in Höhe von ca. 11 Mio €.
Der BM erklärte, dass verschiedene Konzepte mit dem Stadtrat erörtert wurden. Laut Main Echo soll eine Bürgerversammlung zum Windpark am 17.04.2024 18:30 Uhr in der Kahltal Halle in Michelbach stattfinden.

 

Wir-Buerger erkundigten uns nach möglichen Risiken der Stadt aus dem MTB Trail Park.
Hierzu erklärte der BM, dass man u.a. mit dem DAV die rechtlichen Risiken im Vorfeld geklärt habe und i.ü. die Haftpflichtversicherung ausreicht.
Mitarbeiter des Forstamtes überprüfen die Trails regelmäßig.


Wir-Buerger hinterfragten weshalb der Mehrheitsbeschluss von 20:4 über den Standort des neuen Trauzimmers nicht umgesetzt wird.
Der BM erklärte, dass er diesen Beschluss nicht vollziehen werde auch wenn er dafür vom Stadtrat gerügt werde. 
(s.hierzu auch Themen: Trau (riges)zimmer


Sitzung am 01.02.2024

Nochmals wurde nach der Entwicklung der Personalkosten im Zeitraum 2019-2023, aufgegliedert nach Bereichen gefragt.

Der BM zeigte mittels einer Tabelle auf, dass die Kostensteigerung mit 

49 % im Bereich Erziehung / Soziale Sicherung,

18 % in der Gesamtverwaltung und

13 % im Bereich Wissenschaft und Kultur

erfolgte.

 

Der BM erklärte, 

zu den Burgfestspielen, dass deren Defizit auf 42 TEUR gedeckelt seien und keine Personalkosten dafür die Stadt treffen. Die Freikarten (sog. Ehrenkarten) könnten im regulären Verkauf Erlöse von bis zu 3.000 €einbringen.

dass für das Burggrundstück trotz intensiver Verhandlungen bisher kein Verkaufsabschluss erreicht wurde und nun ein B-Plan für das Gebiet erlassen wird.  

 

Auf die Nachfrage, weshalb sich die Stadt nicht vom 30 % Anteil an der EVA trennt, statt eine Neuverschuldung i.H.v. EUR 11 Mio. aufzunehmen, entgegnete der BM, dass es keine Veranlassung zur Veräußerung der Anteile gäbe.

 

Der BM sagte die Angaben zur Büro-Nutzfläche für die 15 Arbeitsplätze des neuen Rathaus-Anbaus(Baukosten angabegemäß EUR 3,3 Mio.) zu.

 

Zunächst erklärte der BM auf Nachfrage, dass die Mitglieder der Wasserwacht künftig nur an den Tagenfreien Eintritt haben an denen sie auch Wachdienst machen (Diese Aussage revidierte der BM später).

Weshalb wurde der 100 €-Gutschein für Neugeborene und die kostenlose Entsorgung von Windeln gestrichen?

Der BM erklärte, dass die Stadt aufgrund der Haushaltssituation auch bei den freiwilligen Leistungen sparen müsse. Die Windelsackgebühr von 2 €/Stück sei aber noch günstiger als die Verwiegung in der Mülltonne. Die Stadt zahle für die Entsorgung der Container nach Gewicht

 


Bürgerfragestunden 

Wir-Buerger wollen Antworten

Sitzung am 30.11.2023


Der Anstieg der Pro-Kopf-Verschuldung und der Personalkosten in den letzten Jahren, trotz einer seit 2012 gelichbleibender Einwohnerzahl, wurden hinterfragt. 

Von 2012 bis 2024 stiegen die Personalkosten von EUR 8,2 Mio. auf EUR 17,5 Mio. (am 07.02.24 wurden im Haushalt 2024 sogar EUR 18 Mio. beschlossen). 

Die Gesamtverschuldung stieg von EUR 20,8 Mio. in 2012 auf EUR 39,1 Mio. in 2022 (am 07.02.24 wurde im Haushalt 2024 eine Verschuldung auf EUR 47,3 Mio., im ungünstigsten Fall auf EUR 51 Mio., beschlossen). Obwohl die Gewerbesteuereinnahmen in diesem Zeitraum mit EUR 16,4 Mio. über Plan lagen.

Der BM erklärte seit 2020 wurden nur Darlehen getilgt und es sei Ziel, wenig Darlehen im Haushalt in einzuplanen und im Idealfall nicht in Anspruch zu nehmen

Zur Personalkostenentwicklung zeigte der BM eine Tabelle des Stellenaufbaus. Danach gab es im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes den größten Stellenzuwachs. (Trotz Nachfrage wurde diese Tabelle nicht veröffentlicht).

 

Sitzung am 27.04.2023

Die Finanzplanung der Stadt wurde angesichts der Gesamtverschuldung von nahe EUR 40 Mio. hinterfragt, gerade vor dem Hintergrund der aktuell steigenden Zinsen. 

Der BM antwortete, dass man auf günstigere kommunale Zinssätze zurückgreife und Bausparverträge zur Verfügung stehen. Eine solide mittelfristige Finanzplanung sei selbstverständlich.

Woher sollen in den nächsten Jahren die Bruttoerlöse von EUR 20 Mio. aus Industriegrundstücken kommen und müßte beim Wegfall dieser Einnahmen nicht ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden?

Der BM bestätigte, dass die veranschlagten EUR 17,5 Mio. Nettoerlöse in den kommenden Jahren nicht zu erzielen seien. Ein Nachtragshaushalt sei in 2023 nicht nötig, da insbesondere auch die Tarifsteigerungen berücksichtigt wären.


Bürgerfragestunden 

Wir-Buerger wollen Antworten

Sitzung am 02.03.2023 

Anfrage warum  in der Stadt nicht Doppik statt der überalterten Kameralistik als Rechnungslegungsformat genutzt wird, da die doppelte Buchführung größere Transparenz biete und insbesondere Schattenhaushalte vermeidet. Gerade auch künftige Belastungen sind in der Kameralistik im Gegensatz zur Doppik nicht erkennbar.

Der BM ist der Auffassung die Kameralistik habe sich für Alzenau bewährt.